Geplantes Versorgungsgesetz

Licht und Schatten

Am 29. Juni 2011 hatten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) in einer Anhörung Gelegenheit, der Regierung die Position der Zahnärzteschaft zum geplanten Versorgungsgesetz darzulegen. Beim Gesetzentwurf sehen die beiden Standesorganisationen Licht und Schatten.

Grundlage für die Anhörung bildete eine gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV, deren Aspekte in die Anhörung getragen wurden. In einer allgemeinen Bewertung begrüßten BZÄK und KZBV die lange überfällige Strukturreform des Vergütungssystems für die Zahnärzte, die mit dem Gesetz verbunden ist, Stichwort: Entbudgetierung. Nach dem bereits erfolgten Aus der Budgetierung im stationären wie im ambulanten ärztlichen Bereich soll dies zukünftig auch für den zahnärztlichen Bereich gelten. Gewürdigt wurde auch das Regierungsvorhaben, bei der jährlichen Fortschreibung der Mittel die strikte Orientierung an der Grundlohnsumme aufzugeben. Man habe wohl erkannt, „dass sie nicht das richtige Steuerungsmittel ist“. Somit könnten zukünftig Zahl und Struktur der Versicherten sowie die Morbiditätsentwicklung berücksichtigt werden. Begrüßt wurden zwar auch Überlegungen, die Entscheidungsstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu reformieren. Hierbei, so wurde angemerkt, sei jedoch die allgemein anerkannte Sondersituation der vertragszahnärztlichen Versorgung noch stärker zu berücksichtigen. Kritisiert wurde, dass weitere Reformbereiche in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Referentenentwurf weitgehend unberücksichtigt geblieben seien. „Bedauerlicherweise lässt der Gesetzentwurf mit der Problematik der angemessenen Behandlung alter und behinderter Personen eine wesentliche, gesellschaftspolitische Fragestellung unberücksichtigt, die infolge der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung in Zukunft noch weiter an Schärfe gewinnen wird“, so BZÄK und KZBV.

Zahnmedizin als eigener Versorgungsbereich

Gerade behinderte und pflegebedürftige Menschen gehörten zu den Hochrisikogruppen für Karies- und Parodontalerkrankungen. Diesen Risiken könne mit dem derzeitigen Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung nicht wirksam begegnet werden. Die Behandlung von Patienten mit Behinderung sei ungleich schwieriger und aufwendiger, erfordere ein eigenständiges Versorgungskonzept und sei ohne Ergänzungen der geltenden Vorschriften im SGB V nicht möglich. Zur Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen hätten BZÄK und KZBV zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) und der Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im BDO (Berufsverband Deutscher Oralchirurgen) bereits ein umfassendes Konzept vorgelegt, was allerdings im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung finde.

Weiteren Reformbedarf sehen BZÄK und KZBV für die vertragszahnärztliche Versorgung noch in weiteren Bereichen, wie etwa bei den Bestimmungen zur Wahl der Kostenerstattung oder bei der Ausgestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung als eigenständiger Leistungsbereich. Gerade dieser Aspekt fände viel zu wenig Beachtung. So soll etwa die vertragszahnärztliche Versorgung in die vorgesehenen Neuregelungen zur Vermeidung von Unterversorgungen, besonders bei der Bedarfsplanung und der Zulassungsverordnung, einbezogen werden. Und das, obwohl eine mit der vertragsärztlichen Versorgung vergleichbare Problemlage gar nicht besteht.

Zudem lasse der Entwurf Unterschiede zwischen der ärztlichen und der zahnärztlichen Behandlung und den darauf aufbauenden Versorgungssystemen unberücksichtigt. Anders als im Bereich der ärztlichen Behandlungen erfolge eine zahnärztliche Behandlung in der Regel unmittelbar in der zahnärztlichen Praxis und damit „aus einer Hand“. Kooperationen mit anderen Leistungserbringern oder sektorenübergreifende Versorgungsformen spielten im Bereich der zahnärztlichen Behandlungen keine Rolle. Eine pauschale Ausweitung von Maßnahmen im ärztlichen Bereich auf den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung sei daher abzulehnen.

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