Elektronische Abrechnung

Papier ade

Ab Januar 2012 ist jede Praxis per Gesetz dazu verpflichtet, ihre vertragszahnärztlichen Leistungen mit ihrer KZV papierlos abzurechnen. Das heißt, künftig muss sie alle Abrechnungen elektronisch übermitteln, einschließlich der Materialund Laborrechnungen. Die KZBV sorgt dafür, dass beim Zahnarzt und seinem Team keine Mehrarbeiten anfallen und die Umstellung glatt über die Bühne geht.

Vorgeschrieben wird die Einführung der papierlosen Abrechnung durch das SGB V, umsetzen muss die Regelung die KZBV. Ihre Maxime lautet: kein zusätzlicher Aufwand für die Praxen und die KZVen. „Wir unternehmen alles, was in unserer Macht steht, damit die Umstellung für die Praxen reibungslos abläuft“, verdeutlichte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Günther E. Buchholz. „Ziel ist, die Arbeiten für die Erfassung und Versendung aufseiten der Praxen und KZVen so klein wie möglich zu halten.“ Klar ist auch: „Abgesehen von marginalen Zusätzen hat die Praxis weder mehr noch andere Daten als bisher zu übermitteln.“

Kein Stress, kein Mehraufwand  

Die KZBV hat die Module der Praxisverwaltungssoftware vorab bereits so umgestrickt, dass die Strecke Praxis–KZV elektronisch abgebildet werden kann: Seit dem 1. Juli liegen den Softwareherstellern sämt-liche für die papierlose Abrechnung notwendigen Bausteine vor.

Damit die KZVen alle anderen Abrechnungsbereiche nicht mühsam extra erfassen müssen, sind im neuen Vertrag zum Datenaustausch zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband auch Kieferbruch, Kieferorthopädie, Parodontose und Zahnersatz berücksichtigt. Das heißt, jeder Anbieter, der ein Abrechnungsprogramm für konservierend-chirurgische Leistungen am Markt hat, muss die übrigen Leistungsbereiche jetzt einarbeiten. Im Anschluss durchläuft jede Software einen Eignungstest. Abschließend findet ein Pilotverfahren in ausgewählten KZVen statt.

Tricky wird es allerdings, wenn es um die Einbindung der Laborrechnungen geht. Bislang erhält der Zahnarzt die Einzelrechnungen vom Labor bekanntlich in Papierform. Das wird zwar auch künftig so sein. Will heißen: Die bisherige papierbezogene Rechnungslegung der Labore gegenüber den Zahnarztpraxen bleibt erstmal unverändert. Der Behandler muss aber mit seinem Labor vereinbaren, dass ihm die Rechnung zusätzlich auch in elektronischer Form – und zwar im vereinbarten XML-Format – geschickt wird. Der jeweilige Fall mit allen abrechnungsrelevanten Informationen wird dann via Praxissoftware an die KZV übergeben.

Auf Nummer sicher

Damit die Datensätze der einzelnen Rechnungen den richtigen Patienten zugeordnet werden, müssen die PVS-Systeme für jeden Laborauftrag, also für jeden Fall, eine Auftragsnummer ausgeben. Die elektronische Rechnung des Labors enthält dann genau diese Nummer – sie ist gleichzeitig der Dateiname und zur Erkennung bei der Einspielung in das zahnärztliche Abrechnungssystem der Schlüssel zum Erfolg.

Die Softwareproduzenten bauen dazu eine Schnittstelle ein, über die die Laborrechnung mit ihrer eindeutigen Patienten- und Planzuordnung automatisch ins PVS-System übernommen wird. Dem Zahnarzt obliegt es natürlich weiterhin, mit seiner Abrechnung auch die Korrektheit der Material- und Laborkostenrechnung zu bestätigen.

Für absolute Ausnahmefälle, in denen nicht elektronisch abgerechnet wird oder das Labor – noch – nicht in der Lage ist, die Rechnung elektronisch zu liefern, ist eine Übergangsregelung mit den Krankenkassen vereinbart: Dann kann ein Papierausdruck der Material- und Laborkostenrechnung mitgeschickt werden. Die Personalisierung erfolgt, indem ein Ausdruck des Versichertenfeldes an die Material- und Laborkostenrechnung angeheftet wird.

Alles gut verschlüsselt

Ein Vorteil des neuen Prozedere: Der noch bestehende Zahnarztbezug bei den papiergebundenen Abrechnungen wird beim elektronischen Verfahren mit den Krankenkassen durch die Verschlüsselung ersetzt. Um zu verhindern, dass mit Anheften der Laborrechnung, auf der ja der Zahnarztname erscheint, diese Anonymisierung wieder konterkariert wird, soll vor der Weitergabe der Labordaten an die KZV eine Reduzierung auf die abrechnungsrelevanten Labordaten mit Fallbezug erfolgen.

Wichtig ist: In diesem Jahr wird noch so abgerechnet wie gewohnt, doch am 1. Januar heißt es für die Praxen: Papier ade. Zurzeit wird mit Hochdruck programmiert, so dass sich der Zahnarzt im Verlauf des vierten Quartals bei seiner KZV über die technischen und die organisatorischen Details informieren kann.

Optimal vorbereitet

Buchholz: „Die KZBV will diesen Prozess für die Praxen möglichst unkompliziert abwickeln. Sie wird den KZVen unter anderem Mustervorträge zur elektronischen Abrechnung zur Verfügung stellen, damit die Praxen optimal vorbereitet sind und wissen, was sie beachten müssen.“

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