Alters- und Behindertenzahnheilkunde

Auf der Agenda

Seit Langem setzen sich BZÄK und KZBV dafür ein, Verbesserungen der zahnärztlichen Versorgung von Senioren und Menschen mit Behinderungenzu erreichen. Dass die Bemühungen, dies im Versorgungsstruktur gesetz festzulegen, Früchte tragen könnten, darauf machte der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Thomas Ilka, Hoffnung. „Das Thema wird diskutiert“, so Ilka bei einem Termin am 21.09.2010 in Berlin.

Ilka war Gastredner auf einer Anhörung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Hüppe initiierte von November 2010 an eine Tagungsreihe von verschiedenen thematischen Einzelschwerpunkten, die den die Veranstaltungen überspannenden Gesamt-Titel „Gesundheit für Menschen mit Behinderung – zwischen Anspruch der UN-Konvention, Kostendämpfung und Wirklichkeit“ trug (siehe Kasten). Hintergrund der Reihe war die Umsetzung der UN-Konvention, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen neu aufstellte und die seit 2009 auch hierzulande umgesetzt werden muss. (siehe Kasten).

Auf der Abschlusstagung am 21.09.2011 in Berlin wurden die Ergebnisse der Einzelveranstaltungen zusammengetragen und mit Partei-Vertretern aus dem Gesundheitsbereich erörtert. Für die Zahnärzteschaft war und ist vor allem relevant, inwieweit das von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitete und von verschiedenen Verbänden aus dem Behindertenbereich mitgetragene Konzept der zahnmedizinischen Behandlung von Senioren und Menschen mit Behinderungen bei den politisch Verantwortlichen Anklang gefunden hat.

Nachdem die Ausarbeitung im Februar 2011 bei einer Tagung vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzendem der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, und dem Vize-Präsidenten der BZÄK, Prof. Dietmar Oesterreich, ausführlich vorgestellt und diskutiert wurde, es auf der Veranstaltung auch viel Beachtung und Lob von verschiedenen Stellen ob der Professionalität der Ausarbeitung gab und sie auch Eingang in die Tagungsdokumentation gefunden hat, kam der Abschlussanhörung von Hüppe am 21.09.2010 die Frage zu, welchen Stellenwert ihm innerhalb einer Fülle von Problemen, die in der Tagungsreihe angesprochen wurden, beigemessen wird. Damit verbunden ist natürlich, ob die Politik bereit ist, die sehr konkreten Verbesserungsvorschläge der Zahnärzteschaft und der zahnmedizinischen Wissenschaft als Bestandteil in das geplante Versorgungsstrukturgesetz mit aufzunehmen.

Um dem Ansinnen von BZÄK und KZBV zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, hatten beide Körperschaften in Verbindung mit wichtigen Verbänden aus dem Behindertenbereich Mitte September noch eine gemeinsame Mailing-Aktion an verschiedene Adressaten aus der Gesundheitspolitik gestartet, verbunden mit dem Appell, das Konzept möge doch im Gesetz Berücksichtigung finden.

Zahnärztliche Versorgung

Diesbezüglich bestätigte Ilka am 21.09.2011 auf Nachfrage, dass das Thema sehr wohl auf der Tagesordnung stehe. Inwieweit dies bedeuten kann, dass die Vorschläge von BZÄK und KZBV in das Gesetz genommen werden, lies Ilka offen. Gleichwohl dämpfte er allzu große Erwartungen, das Gesetz würde alle Probleme des Gesundheitssystems schlagartig lösen. „Der große Knall wird ausbleiben“, so der Staatssekretär. Derweil erhielt die Zahnärzteschaft auf der Abschlussveranstaltung Zustimmung aus verschiedenen politischen Richtungen. So betonte etwa Dr. Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, dass der Vorschlag der Zahnärzteschaft, den § 22 im SGB V zu erweitern, um die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die entsprechende Honorierung für den Mehraufwand der Zahnärzte zu regeln, die Unterstützung ihrer Partei finde.

Änderungsbedarf erkannt

Auch die behindertenpolitische Sprecherin von CDU/CSU, Maria Michalik, stimmte zu, dass das Thema virulent sei, und die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung bei den angesprochenen Personenbereichen in Angriff genommen werden müsse. Zudem sei der erhebliche Mehraufwand für die Zahnmediziner ebenfalls zu regeln.

Als der Behindertenbeauftragte Bilanz zog über seine Tagungsreihe, kam auch er nicht umhin, zu konstatieren, es sei deutlich geworden, dass der behinderungsbedingte Mehrbedarf im Gesundheitswesen nicht ausreichend berücksichtigt wird. „Es kann beispielsweise nicht einfach hingenommen werden, dass Menschen mit sogenannter ‚geistiger Behinderung’ oder bestimmten körperlichen Behinderungen, insbesondere in Heimen, eine deutlich schlechtere zahnmedizinische Versorgung erhalten. Hier muss gegengesteuert werden“, betonte Hüppe.

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