Kabinettsbeschluss zur GOZ

Die Kritik bleibt

Das Bundeskabinett hat am 21. September den Entwurf zur Novellierung der GOZ verabschiedet. Zwar gibt es noch marginale Änderungen. Trotzdem bleibt der Beschluss aus Sicht der Zahnärzteschaft unbefriedigend. Dies bekräftigten auch die GOZ-Referenten der Länderkammern auf der BZÄK-Koordinierungskonferenz am 30. September in Berlin. Einigkeit bestand darin, dass eine Totalablehnung der Novelle nicht in Frage kommt, man aber weiter auf Nachbesserungen drängen werde.

Für die BZÄK ist und bleibt die GOZ-Novelle insgesamt nicht zufriedenstellend, so der Haupttenor auf der Koordinierungskonferenz. Dennoch wolle man den Entwurf nicht in Toto ablehnen. Zwar begrüße man, dass die von der PKV geforderte Öffnungsklausel erfolgreich verhindert werden konnte. Die jetzige Version stelle aber allenfalls eine Ausweitung der GOZ-alt um einige neue Positionen dar. Wichtige Forderungen seien nicht erfüllt worden, vor allem die seit 23 Jahren Stillstand dringend notwendige Anpassung des Punktwerts. Mit Nachdruck hatte die BZÄK ihre Positionen in Anhörungen, Stellungnahmen und Gesprächen vertreten, jedoch hatte sie in dem Verordnungsverfahren nur ein Anhörungs-, aber kein Mitgestaltungsrecht.

Intensiver Austausch

Die Koordinierungskonferenz bot eine Plattform für intensiven Meinungsaustausch, kritische Stimmen kamen ausgiebig zu Wort. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel (siehe auch Leitartikel, Seite 4) verwies erneut auf die Beschlusslage sämtlicher maßgeblicher BZÄK-Gremien, dort habe man festgelegt, die GOZ-Novelle trotz massiver Kritik (denn: Was wären die Alternativen?) mitzutragen. „Wenn wir diesen Entwurf ablehnen, so gibt das für den Berufsstand eine Katastrophe“, prognostizierte Engel. „Ich gebe Ihnen Brief und Siegel, unter den gegebenen Umständen ist diese Novelle das kleinere Übel für die Zahnärzteschaft.“ Engel erklärte, dass er Kritik und Wut der Kollegenschaft nachvollziehen könne. Es sei aber wichtig, abzuwägen, welche Konsequenzen eine Ablehnung der Novelle mit sich zöge.

Auch aus Sicht von Dr. K. Ulrich Rubehn, Vorsitzender des BZÄK-Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht, enttäuscht der Entwurf „maßlos“, alle Kritik sei berechtigt. Es gelte aber nun, nach vorne zu schauen und die Kollegenschaft dabei zu unterstützen, mit der neuen GOZ für den Berufsstand effektiv umzugehen und entsprechende Informationen nach außen zu tragen.

Diese Sicht unterstützte Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK. Er riet dazu, die Umfeldbedingungen der Politik im Auge zu behalten, bei einer neuen Regierung könne man nicht davon ausgehen, dass die GOZ noch einmal verhandelt würde, und wenn doch, dann sicher nicht im Sinne der Zahnärzte: „Es reicht nicht, zu sagen, das Ding muss vom Tisch, wir müssen auch Alternativen aufzeigen!“

Gesamtkompromiss

Aufschlussreich für die Konferenzteilnehmer waren die Positionierungen von Regierungsdirektor Dr. Horst Stiehl, Referatsleiter für Gebührenordnungen im Bundesgesundheitsministerium. Er trug seine Argumente aus fachlicher, nicht aus politischer Sicht vor. Stiehl machte deutlich, dass es sich bei dem GOZ-Entwurf um einen „Gesamtkompromiss mit allen Vor- und Nachteilen“ aus verschiedenen Vorschlägen handele. Ziel war, eine Novelle zu schaffen, die das Notwendigste an Überarbeitung bot, nicht etwa ein großer Wurf, der wesentlich länger gedauert hätte.

Dabei waren die Verhandlungsspielräume eng gesetzt und es galt, erhebliche Interessengegensätze auszutarieren.

Die Gebührenanpassung und die Öffnungsklausel seien, so Stiehl, politisch zu entscheiden gewesen, die Zustimmungen aus dem Finanz- und Innenministerium sowie die Interessen von PKV und Beihilfe mussten berücksichtigt werden. Stiehl lobte die Vertreter der BZÄK, die in dieser schwierigen Situation die Interessen ihre Kollegenschaft im Auge gehabt und mit Nachdruck für diese gekämpft hätten.

Jetzt liegt die Entscheidung über die GOZNovelle beim Bundesrat, mit der Abstimmung wird am 4. November gerechnet, sodass die neue GOZ voraussichtlich ab 1. Januar 2012 in Kraft tritt. pr

Die BZÄK hat ausführlich zur GOZ Stellung bezogen, alle Positionen und Statements finden sich auf der Website unterwww.bzaek.de

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