BdV zu Altersvorsorgeprodukten

Steuerliche Anreize breiter streuen

Der Bund der Versicherten (BdV) hat sich dafür ausgesprochen, das Steuerprivileg der Lebensversicherung für die Altersversicherung zu beenden und mehr steuerliche Anreize für andere Alterssicherungsmaßnahmen zu schaffen. Neben der Kapital bildenden Lebensversicherung sollten nach Ansicht des BdV auch Fondssparpläne steuerlich begünstigt werden. Die Kapital bildende Lebensversicherung hätte weiterhin eine steuerliche Sonderstellung bei langfristigen Sparverträgen. So falle sie nicht unter die Abgeltungssteuer, obwohl sie nicht Teil der eigentlichen, staatlich geförderten Altersvorsorge wie Riester-Verträge oder Basisrenten sei. Eine Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Angeboten sei deshalb zu begrüßen. Zum Schutz der Sparer müssten allerdings exakte Voraussetzungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden. So müssten nicht nur die Vertragsdauer (zwölf Jahre) und der Rentenbeginn (ab dem 60. Lebensjahr), sondern auch die Kapitalanlage durch die Fondsgesellschaften eindeutig reguliert werden. Als Vorbild könnten so genannte AS-Fonds („Altersvorsorge- Sondervermögen“) dienen. Dabei handelt es sich um besondere Mischfonds, in denen zur Vermeidung von heftigen Wertschwankungen das Fondsvermögen auf unterschiedliche Anlageklassen anteilsmäßig auf Aktien, Anleihen und Immobilien verteilt werden muss.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.