Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reform, die das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr auf den Weg bringen will, firmiert unter dem Arbeitstitel „Versorgungsgesetz“. Es soll – auch wenn andere bereits vorher avisierte wichtige Veränderungen diesem Reformvorhaben subsumiert sind – schwerpunktbezogen Möglichkeiten schaffen, bereits festgestellte und künftig zu erwartende versorgungsspezifische Mängel wenn nicht zu verhindern, so doch zumindest zu minimieren. Dabei geht es vorwiegend um ärztliche Unterversorgung in strukturschwächeren Gebieten und damit um ein Gefälle zwischen Stadt und Land. Das ist der ausgewiesene Schwerpunkt des politischen Reformanliegens.

Wer hier auf Füllhörner hofft, die über die Versorgungslandschaft ausgeschüttet werden, sei aber an die jüngsten Erfahrungen mit dem Verordnungsentwurf der GOZ erinnert: Das Ziel des parlamentarischen Prozesses – auch wenn es im oppositionellen parteipolitischen Gezänk mitunter anders kolportiert wird – ist alles andere als das Gewähren besserer ökonomischer Voraussetzungen. Es bleibt dabei: Vorrangig ist bei den Korrekturen am Gesundheitssystem immer wieder die unabänderliche Notmaßnahme.

Erstaunlich ist dabei: Die Einsicht in die Notwendigkeit entsprechender Korrekturen gegen regional schon jetzt feststellbare ärztliche Unterversorgung ist noch nicht einmal einvernehmlich. Krankenkassen sehen das Problem nach wie vor allein in einer ungenügenden Verteilungsstruktur, verursacht durch nicht sachgerechte Maßnahmen der ärztlichen Selbstverwaltung. Da ist selbst das Bundesgesundheitsministerium schon weiter.Bedenkt man, dass es selbst im zahnärztlichen Bereich inzwischen prämierte Beispiele dafür gibt, wie findige Menschen mit mobiler Versorgung Versorgungsdefizite korrigieren, muten solche Grundhaltungen eher abstrus an.

Selbst wenn es vorrangig ein Problem der Ärzte ist, verfolgt und begleitet die Zahnärzteschaft auch diesen Teil des Reformprozesses – wohl wissend, dass strukturelle Maßnahmen dort sich in der Regel auch auf den eigenen Berufsstand auswirken. Mittelbar geht es um die künftige Gestaltung der Zuständigkeiten in der Versorgung.

Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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