Gastkommentar

Konkrete Konzepte

Vielleicht noch im Juni will Daniel Bahr seine Präventionsstrategie der Öffentlichkeit vorstellen. Ein „nicht mit der Leitung des BMG abgestimmter Arbeitsentwurf“ für „Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für eine Präventionsstrategie“ wurde aber schon Anfang Mai bekannt. Ziel ist, Menschen „zu gesundheitsbewusstem Verhalten in die Lage zu versetzen“, insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund und Menschen mit niedrigem Bildungsstand.

Im Gegensatz zu vorherigen Regierungen verzichtet diese Bundesregierung auf ein immer problematisches Präventionsgesetz und will stattdessen eine „starke“, im Wettbewerb stehende Selbstverwaltung bei dieser Aufgabe unterstützen. Krankenkassen sollen ausschließlich auf gezielte und wirksame Präventionsmaßnahmen setzen, alle bisher in diesem Feld Aktive einbeziehen, deren Erfahrungen nutzen, gemeinsam Ziele definieren, aber auch eigene Ziele festlegen und daraus neue Ansätze entwickeln.

Auf Mischfinanzierung soll verzichtet werden. Die notwendigen Mittel sollen durch einen Mindestbetrag nach SGB V aufgebracht werden. Überschreitungen dieses Betrags könnten die Krankenkassen aus eigenen Mitteln finanzieren, bei Unterschreitung kommt der Fehlbetrag regionalen Zentren für betriebliche Gesundheitsförderung zugute. Individuelle Prävention soll durch Boni gestärkt und betriebliche Gesundheitsförderung weiter ausgebaut werden. Laut Eckpunkten wird auch die Verschiebung von somatischen zu psychischen Erkrankungen berücksichtigt.

Dem BMG schwebt offenbar vor, die zielgruppenspezifische Prävention für Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Familien, alte Menschen qualitätsgesichert, evaluiert und zertifiziert zu etablieren.

Auch Ärzte sollen mit gesundheitsfördernder und präventiver Beratung als „gezielte Alternative“ zu medizinischer Behandlung beteiligt werden. Rahmen und Vergütung für diese Tätigkeiten sollen mit den Krankenkassen verhandelt und in Verträge gegossen werden. Damit könnte die Medizin endlich auch den Weg betreten, den die Zahnmedizin schon vor 40 Jahren äußerst erfolgreich eingeschlagen hat.

Krebs-Screenings, für die der G-BA Richtlinien erlassen soll, werden ausgebaut – auch die PKV kann daran mitwirken – ein Novum. Gesundheitschecks, Hygiene, Impfungen, und die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen ebenso auf der Agenda, für sie sollen mehr finanzielle Mittel aufgebracht werden.

Dies ist zunächst einmal der Rahmen, den die Eckpunkte abstecken. Von Zahnmedizin ist in diesen Eckpunkten nicht die Rede – aber es handelt sich auch nur um Eckpunkte und noch um keinen Gesetzentwurf.

Die verfasste Zahnärzteschaft ringt, wie man nicht nur aus offiziellen Reden schließen kann, heftig darum, dass Zahnprävention verstärkt gefördert wird, besonders für Kinder mit Migrationshintergrund und alte Menschen, Behinderte und Pflegebedürftige. Die Zeichen stehen gut, dass auch eine erweiterte Zahnprävention integraler Teil der neuen Präventionsstrategie wird, haben doch die Zahnärzte bewiesen, was Prävention bewirken kann.

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