Leitartikel

Nach ist vor dem Rollout

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

elektronische Gesundheitskarte und papierlose Abrechnung – diese beiden Neuerungen schlagen aktuell in den Praxen auf.

Das Jahr 2011 läutete die von Ulla Schmidt bekanntlich vor Urzeiten beschlossene Einführung der eGK ein. Bis Ende Dezember wurden dazu alle Praxen mit eGK-fähigen Lesegeräten ausgestattet.

Sowohl die Installation der Geräte wie auch die Abwicklung der Refinanzierung gingen im Großen und Ganzen gut über die Bühne – wobei die neuen Lesegeräte sogar schneller arbeiten als die alten KVK-Apparate. Ob bei der jetzt anstehenden Ausstattung der Versicherten mit eGKs das Einlesen der Karten ebenfalls reibungslos funktioniert, bleibt abzuwarten. Die bisher in den Praxen aufgetauchten eGKs wurden von Einzelfällen abgesehen jedenfalls ohne Probleme akzeptiert.

In diesem Jahr bleiben Sie – zumindest in Sachen elektronische Gesundheitskarte und den damit verbundenen Umstellungen in Ihren Praxen – von weiteren Unbequemlichkeiten verschont. Allerdings hat die gematik, zuständig für die Telematikanwendungen auf der eGK, Ende 2011 schon den nächsten Streich beschlossen: die Einführung der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten auf der eGK. Und damit wird die Verwaltungstätigkeit der Krankenkassen gnadenlos auf die Praxen abgewälzt. Aber das ist vom Gesetzgeber so gewollt und von uns nicht abzuwenden gewesen. Bleibt die Frage nach dem Nutzen für uns Zahnmediziner. Darauf die bittere Antwort: große Leere.

Zum Zeitplan: Experten schätzen, dass die Online-Anbindung erster Praxen frühestens 2013 erfolgt. Wichtig ist: Um das notwendige Update für die Kartenterminals einzuspielen, wird das Kennwort, das Sie bei der Installation des Kartenterminals eingeben mussten, erneut benötigt. Also bis dahin gut aufheben! Über diesen Sachverhalt hat uns die gematik übrigens erst im Nachgang der Installation informiert ...

Kommen wir zum zweiten großen Projekt: der papierlosen Abrechnung. Sind die KZVen bereits seit 2004 gesetzlich verpflichtet, gegenüber den Krankenkassen elektronisch oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern abzurechnen, so wurde das für unsere Praxen zunächst 2008 im Bereich KCH abgebildet. Seit Januar dieses Jahres müssen nun auch die Praxen alle für die Abrechnung relevanten Daten der anderen Abrechnungsbereiche elektronisch an ihre KZV übermitteln. Was bedeutet, dass grundsätzlich kein Papier mehr an die KZV geliefert werden muss. Das umfasst auch die Material- und Laborkostenrechnung.

Womit zwingend einhergeht, dass die Datensätze der einzelnen Rechnungen natürlich auch den richtigen Patienten zugeordnet werden. Stichwort: Auftragsnummer. Diese Einbindung der Laborrechnungen war deshalb technisch gesehen die größte Herausforderung. Haarig auch, weil der VDZI in dieser Sache teilweise diametral andere Vorstellungen davon hatte, wie eine solche technische Lösung aussehen und realisiert werden könnte. Nach einigem Behakeln sind diese Schwierigkeiten aber weitestgehend ausgeräumt. Lediglich wenige Laborprogramme sind bis dato wohl nicht in der Lage, unterschiedliche Auftragsnummern zu verarbeiten. Hier sind Zahnarzt und Labor gefordert, schnell nach einer Lösung zu suchen.

Ich denke, mit dem von uns entwickelten Verfahren können wir sehr zufrieden sein. Es ist handelbar, unkompliziert, beinhaltet keinen Mehraufwand und reduziert zudem in großem Stil die Bürokratie. Für die KZVen, aber auch für das Praxisteam – müssen Ihre Mitarbeiterinnen doch ab jetzt keine Abrechnungsbelege mehr für die KZV ausdrucken und sortieren, geschweige denn Formulare manuell beschriften ...

Ab Februar ist es dann soweit und Sie können rein elektronisch und papierlos abrechnen!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Günther E. BuchholzStellvertretender Vorsitzender der KZBV

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.