Urheberrecht im Umbruch

Digitale Diebe und Schmarotzer

204947-flexible-1900
Mit fortschreitender Digitalisierung der Gesellschaft wird der „Copyfight“ um geistiges Eigentum immer massiver. Auch für die Freien Berufe. Experten stritten dazu in Berlin. Kurz darauf beschloss der Bundestag das Leistungsschutzgesetz.

Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, hob auf einer, vom Bundesverband der Freien Berufe organisierten Podiumsdiskussion die Qualität des geltenden Urheberrechts hervor: „Das bestehende Urheberrecht bietet ein ausgesprochen hohes Schutzniveau und ist EU-rechtlich verankert. Einzellösungen für Nationalstaaten führen hier nur ins Gestrüpp.“ Ergebnis der Debatte sei, dass es keinen gesellschaftlichen Konsens gebe und die Schaffenden in den Hintergrund rückten.

Das „Schmarotzen“ endlich unterbinden

Die Zeit für eine Reform im großen Stil sei laut Grundmann noch nicht reif. Zunächst müsse man alle Interessen abwägen. Lediglich die Schaffung eines Leistungsschutzrechts habe man im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Verlage sollen demnach im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Deshalb wolle man ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage schaffen, um Presseerzeugnisse im Internet besser zu schützen (Kasten). Grundmann: „Es geht darum, Schmarotzen an Leistungen anderer zu verhindern.“

Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club, stellte die Frage: „Welchen Kollateralschaden akzeptieren wir?“ Die aktuellen Diskussionen zeigten, dass das Gros der Menschen täglich vom Urheberrecht betroffen ist, ohne dass es flächendeckende Lösungen gebe. Aus Sicht von Kurz müssten die Verwerter mehr an die Erzeuger abgeben, schließlich hätten sie bisher auch einen enormen Nutzen gehabt. Wissenschaftliche Werke sind laut Kurz besonders schlecht geschützt.

Der richtige Weg sei die Einführung von Bezahlwegen mit Kleinstbeträgen. Auch sogenannte Snippets – also ein Schnipsel einer Webseite – angezeigt in der Ergebnisliste einer Suchmaschine, unterliegen aus ihrer Sicht dem Urheberschutz. Parallel beobachtet die Informatikerin zudem eine schnelle Entwicklung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken im Internet.

Wege aus der Kostenlos-Mentalität

Im Netz herrsche eine „Kostenlos-Mentalität“, stellte die Rechtsanwältin und Expertin für Urheberrecht, Dr. Andrea Jaeger-Lenz, fest. Sie verwarf die Idee einer Kulturflatrate und schlug eine Schutzrechtsdauer sowie eine Regelung für verwaiste Werke vor. Letztere sind Werke im Internet, deren Urheber nicht auffindbar sind.

Reine Abmahnkanzleien sind aus ihrer Sicht die Schattenseite der Thematik. „Es ist traurig, wenn Anwälte ihr Geschäftsmodell darin sehen, Abmahnungen zu erstellen.“ Zudem müsse man einen Unterschied zwischen einer Bagatelle und bewusstem Missbrauch im großen Stil machen.

Prof. Oliver Castendyk von der Hamburg Media School betonte: „Das geis-tige Eigentum ist die große Stärke von Deutschland als Kulturnation.“ Laut Studien akzeptiere die Masse der Bevölkerung das Urheberrecht auch. Und: Im Internet sei ein solches Recht durchsetzbar, das aber brauche Zeit.

Zwischenhändler bieten Tracking-Software an

Castendyk erklärte, wie die Abmahnkanzleien technisch arbeiten. Via Zwischenhändler, die die nötige „Tracking-Software“ haben, würden die Zugänge ausgespäht, über die im Internet Werke illegal heruntergeladen werden. Hier sei es eine gesellschaftliche Aufgabe, illegales Downloaden zu stigmatisieren. Laut Castendyk habe Apple bewiesen, dass einfache Vergütungssysteme à la iTunes machbar sind. Demnach könnte eine kollektive Rechtewahrnehmung eine Quelle sein, aus der Kreative Einnahmen erzielen. Hintergrund: Die Kontroverse ums Urheberrecht hat sich zu einem zentralen Konflikt in der digitalen Gesellschaft entwickelt. Ein modernes und austariertes Recht zu schaffen, gilt als Mammutaufgabe für den Gesetzgeber. Urheber, Verwerter, Nutzer und Plattformbetreiber haben dabei ganz unterschiedliche Interessen. Der schwierige Spagat besteht darin, den Zugang zu Informationen zu wahren und gleichzeitig die Lebensgrundlagen der Urheber mit ihren kreativ-schöpferischen Leistungen zu sichern.sf

Info

Das Leistungsschutzgesetz

Der Bundestag hat das Leistungsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Verlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Jedoch ist ein Schutz vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und die Anbieter von solchen Diensten im Netz geboten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie etwa Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private beziehungsweise ehrenamtliche Nutzer. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt. Presseverlage können nur von Anbietern von Such- maschinen und Anbietern von solchen Diensten, die Inhalte entsprechend auf-bereiten, die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen, und nur sie müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.