Leitartikel

Selbstgänger-Qualität

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

da tun doch einige Mitmenschen so, als ob man uns Zahnärzten den Begriff „Qualität“ erst buchstabieren und uns vermeintlich ahnungslosen Toren noch mal die Inhalte vermitteln müsse. Wenn man manchem Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) lauscht, muss man sich wundern, dass sich überhaupt noch Patienten in unsere Praxen wagen.

Doch Qualität ist bei uns kein Potemkinsches Dorf, sondern gelebter Alltagsbegriff. Zudem hat die KZBV schon 1998 „Richtlinien für Verfahren und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung“ erarbeitet, hat jede KZV ihren Qualitätsbeauftragten.

Dennoch hat der Gesetzgeber im SGB V einen eigenen Qualitätssicherungs(QS)-Bereich geschaffen und mit vielen Gesetzen den sogenannten Leistungserbringern eine Vielzahl von Vorgaben und Verpflichtungen auferlegt. Nun sieht der Gesetzgeber oft einen Regelungsbedarf, um angenomme oder erkannte Defizite anzugehen. Oft treibt ihn ein Irrtum, wie offensichtlich hier. Jeder Zahnarzt behandelt gemäß einer Vielzahl qualitätssichernder Richtlinien, jeder Praxisbetrieb wird geprägt von Röntgen- und Druckbehälterverordnung. Unser Gutachtersystem genießt höchste Anerkennung.

Und dieser Tage hat fristgemäß zum Jahresende die KZBV den vom Gesetzgeber geforderten Bericht der Vertragszahnärzteschaft zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement (QM) an den G-BA übergeben.

Ein Datum unter vielen? Somit zurück zur Tagesordnung? So einfach ist das nun auch wieder nicht. Die gesetzliche Pflicht wurde in den letzten Jahren von den Zahnärzten umgesetzt, seitens KZVen und KZBV geprüft und in Berichten dokumentiert.

Das Ergebnis, das dem G-BA übermittelt wurde, entspricht unseren Erwartungen. Die Zahnärzte haben ihre Hausaufgaben gemacht, die Pflicht wurde erfüllt, auch wenn über Sinn und Zweck dieser staatlich gelenkten Prüfung nach wie vor divers diskutiert wird.

Aber Sinn und Zweck staatlicher Kontrolle mal dahingestellt, die freiberuflichen, selbstverwalteten

Zahnärzte haben ohne großes Aufheben gezeigt: Qualitätsmanagement wird in Deutschlands Praxen fast ausnahmslos als notwendiges Gut gesehen. QM ist zu einem beeindruckend hohen Anteil gelebter Praxisalltag.

Wer sich also über so hohe „Erfüllwerte“ auf den Fragebögen wundert, zeigt, dass er vom beruflichen (QM-)Alltag keinen Schimmer hat, denn in den QM-Fragebögen wird nach Maßnahmen gefragt, die in einer erfolgreich „laufenden“ Praxis proaktiv umgesetzt werden. Ein Selbstgänger. Woher diese hohe Bereitschaft, etwas umzusetzen, was man im Berufsstand nach wie vor als Einmischung in die zahnärztlich-freiberufliche Selbstverwaltung begreift?

Immerhin hat Deutschlands Zahnärzteschaft es nie versäumt, an Stellen, wo der Gesetzgeber Dinge gegen den Strich zu bürsten drohte, eindeutig Stellung zu beziehen.

Per se ist die Bereitschaft, Qualität nicht nur als Bekenntnis aufzufassen, sie vielmehr durch fachlich gut strukturierte Maßnahmen – wo immer es geht – zu sichern, zu verbessern und durch konsequente Umsetzung voranzutreiben, ein für den Freiberufler und sein Selbstverständnis nachvollziehbares Ziel.

Die Belege dafür sind doch offenkundig: QM wird in den Praxen mehr und mehr eingesetzt, um sich einerseits „am Markt“ von der Konkurrenz auf der anderen Straßenseite abzugrenzen und abzusetzen, sich andererseits gegenüber den Patienten herauszustellen. Und manches, was ehedem noch in der Giftküche verortet war, wird jetzt im großen Rahmen in der Rezeption präsentiert.

Letztlich bestätigt der Bericht an den G-BA, dass die zahnärztliche Welt sich – wieder einmal – schneller dreht, als der Gesetzgeber es in seiner vermeintlich erforderlichen Fürsorge für die Patienten vermutet hat. Das erinnert an die Maßgaben, ärztliche und zahnärztliche Fortbildung kontrollieren zu müssen. Auch dort hat sich gezeigt, was berufliche Selbstverwaltung zu leisten imstande ist.

Es wäre also nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber in seiner Fürsorge dort schützende Decken auflegen will, wo es ohnehin schon warm genug war. Kein Wunder, dass große Teile der berufspolitischen Zahnärzteschaft diese Form gesetzgeberischer Regulierung für überflüssig halten. Gleichwohl kommen die Praxen, kommen KZVen und KZBV ihren Verpflichtungen nach. Tue Gutes und berichte darüber – auch über Qualität, auch über Selbstgänger.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen FedderwitzVorsitzender der KZBV

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