Gesundheitspolitische Forderungen des PKV-Verbands

PKV fordert Rückkehr zur alten Friedensgrenze

Parallel zu den wenige Häuser entfernt laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) seine gesundheitspolitischen Forderungen an eine neue Bundesregierung in Berlin vorgestellt. Zudem hat der Verband mit der Bundes-ärztekammer eine Rahmenvereinbarung zur GOÄ-Novellierung beschlossen.

„Gesundheitspolitisch muss eine Große Koalition den im Wahlkampf eingeschlagenen Kurs halten: Dort hat die Union der Bürgerversicherung eine Absage erteilt und auch der SPD war klar, dass mit diesem Thema nicht zu punkten ist. Es geht nicht um Radikalumbau durch die Hintertür, sondern um die Versorgung der gesetzlich und privat Versicherten. Und die sind in unserem dualen Gesundheitswesen bestens aufgehoben“, sagte Uwe Laue, Vorsitzender des PKV-Verbands und Chef der wegen Vorwürfen zum illegalen Datenhandel angeschlagenen Debeka-Versicherung (Kasten). Und: Jede Gesundheitspolitik müsse sich daran messen lassen, ob sie der demografischen Herausforderung gerecht werde, so Laue mit einem Blick über die Spree, wo zeitgleich die Koalitionsverhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD auf Hochtouren liefen.

Die Private Krankenversicherung trage mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge maßgeblich zur nachhaltigen und generationengerechten Finanzierung des Gesundheitswesens bei. Sie stehe auch für den Ausbau dieser wichtigen Säule bereit.

Alte Pflichtgrenze hatte sich bewährt

Damit sich in der Krankenversicherung wieder mehr Menschen demografiefest absichern könnten, sollte eine Große Koalition aus PKV-Sicht die außerordentliche Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer rückgängig machen. Laue sagte: „Die Friedensgrenze zwischen GKV und PKV hatte sich jahrzehntelang bewährt.“ Deshalb fordere man nun die Rückkehr zu dieser alten Versicherungspflichtgrenze. Konkret bedeute dies: Die Wahlfreiheit sollte für Arbeitnehmer wieder ab der Bemessungsgrenze von 48 600 Euro Jahreseinkommen gelten. Aktuell liegt diese bei 53 550 Euro. Durch die Herabsetzung dieser Grenze würden mehr Menschen in die Lage versetzt, kapitalgedeckt für ihre absehbaren Gesundheitskosten im Alter vorzusorgen, argumentiert der PKV-Verband.

Grundleistungen und Zusatzangebote trennen

Gefordert wird zudem eine klare Trennung zwischen den Grundleistungen einer Sozialversicherung einerseits und individuell gewünschten höherwertigen Leistungen andererseits. Laue: „Hier erwarten wir vom Gesetzgeber eine Klarstellung.“

Eine Ansage der Bundesfinanzverwaltung erwartet der Verband auch im Hinblick auf die betriebliche Krankenversicherung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass diesem bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen beliebten Instrument laut Ankündigung des Bundesfinanzministeriums die Förderung entzogen werden soll. Hier wünsche man sich, dass die neue Koalition die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung weiterhin fördert und mindestens bis zur bisherigen Höhe von 44 Euro steuer- und abgabefrei stellt.

Zudem wolle man bei der PKV den sogenannten Standardtarif wieder für alle Versicherten öffnen. Dieser koste im Schnitt deutlich unter 300 Euro, sagte Laue.

Unseriöse Datenfischer

In letzter Zeit aufgetretene Werbeangebote über E-Mails seien allerdings laut eigener Recherchen zum „ganz ganz großen Teil“ unseriös, ergänzte sein Pressesprecher Stefan Reker. Hier handele es sich um „Adressdatenfischer“ aus dem Ausland. Die dort angebotenen Tarife mit einer Beitragssumme von 150 Euro gebe es in Deutschland schlichtweg nicht, so Reker.

Laue thematisierte auch die Pflegereform: „Sie gehört zu den großen gesundheitspolitischen Aufgaben der neuen Legislaturperiode.“ Der Gesetzgeber solle die geförderte private Pflegezusatzversicherung als Vorbild nehmen, damit viele Bürger bessere Vorsorge für die absehbaren demografischen Probleme treffen können.

Außerdem sollten Zusatzversicherungen wieder ausschließlich kapitalgedeckt in der PKV angeboten werden dürfen – und nicht als sogenannte Wahltarife der gesetzlichen Kassen.

Novellierungsrahmen GOÄ

Auf die Frage nach der Novellierung der GOÄ sprach Laue eine optimistische Vermutung aus: „Ich glaube, dass wir den Rahmen für die novellierte GOÄ noch in diesem Jahr mit der Bundesärztekammer (BÄK) festlegen werden.“

Sechs Tage später, am 13. November, verkündeten beide Organisationen, dass sie die Rahmenvereinbarung beschlossen haben. „Mit der Novellierung wird eine moderne Gebührenordnung geschaffen, in der Unschärfen der bisherigen Fassung beseitigt und damit die ärztliche Abrechnung vereinfacht und entbürokratisiert wird“, sagte BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Mit der neuen GOÄ werde mehr Transparenz für Ärzte, Versicherte und Kostenträger geschaffen.

Laue ergänzte: „Die gemeinsame Vereinbarung ermöglicht es, die neue GOÄ auf eine betriebswirtschaftlich kalkulierte und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Mit der Gründung einer gemeinsamen Kommission wird zudem sichergestellt, dass medizinische Innovationen zeitnah aufgenommen werden können. Das bedeutet mehr Sicherheit und Qualität für alle Versicherten.“ BÄK und PKV-Verband sind sich darüber hinaus einig, dass die Bewertung der ärztlichen Leistungen unter Heranziehung von Kostendaten und unter Berücksichtigung der medizinischen Leistungserbringung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen neu vorzunehmen ist. Die Gebührenordnung bleibt als eigenständige Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen erhalten und wird als umfassende Abbildung des gesamten ärztlichen Leistungsspektrums konzipiert. Zur Vermeidung unerwünschter beziehungsweise unbegründeter Honorarentwicklungen sei eine geeignete Risikosteuerung vorgesehen, hieß es dazu in Berlin.

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