Haftpflichtversicherung

Unis sollen Studierende melden

Universitäten sollten ihre zahnmedizinischen Studierenden der Versicherungsstelle für Zahnärzte (VfZ) in Köln melden. Grund: Die VfZ übernimmt die Haftpflichtversicherung. Darauf verweist die VfZ als Beteiligungsgesellschaft der Bundeszahnärztekammer.

Bereits 1979 initiierte der BDZ, die Vorläuferorganisation der Bundeszahnärztekammer, den Hochschulrahmenvertrag, über den die Zahnmedizinstudenten versichert sind. Übernommen wird die gesetzliche Haftpflicht der Zahnmedizinstudierenden in klinischen Semestern, soweit sie von den Universitäten zu Beginn des ersten klinischen Semesters mit Namen und Anschrift gemeldet wurden. Der Versicherungsschutz ist für die Universität wie für die Studenten kostenlos.

Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist die VfZ. Damit übernehmen die Zahnärzte selbst den Versicherungsschutz ihres Nachwuchses.

Zur Verdeutlichung des Nutzens und der Bedeutung der Versicherung zwei Beispiele: So schlägt etwa die Zerstörung einer Speischale aus Keramik mit 175,98 Euro zu Buche, die Beschädigung einer Hose bei der Plaque-Bestimmung mit 75 Euro.

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