Gastkommentar

Blökende Wölfe

Gegen staatliche Gängelung und Kompetenzverlagerungen im Umfeld heilberuflicher Selbstverwaltung argumentiert Hans Glatzl, dgd-Redakteur Vincentz-Network, Berlin.

Die Wölfe blöken und die Schafe fühlen sich verstanden. Aber selbst wenn sich ein Wolf im Schafspelz zeitweise anpassen kann – er wird trotzdem nie zur Herde gehören.

Wer die Diskussion um die Krise der ärztlichen Selbstverwaltung kennt, die von den Medien nicht zuletzt in Zusammenhang mit den Vorgängen in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Augenblick mit Aufmerksamkeit verfolgt wird, sieht sich damit konfrontiert, dass sich die Politik eilfertig als Moderator, ja „Ersatz-Selbstverwalter“ anbiedert, der die Streithähne mittels Ordre du Mufti auseinander hält und für Ordnung sorgt. Auf den ersten Blick eine elegante Lösung, die Streit vermeidet und befriedet.

Aber Vorsicht! Politiker sind keine Ärzte und in der Regel schon gar keine Selbständige. Ein Blick in das gerade aktualisierte Verzeichnis der Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages macht das deutlich.

Deshalb ist die Sorge berechtigt, dass die Situation genutzt wird, die derart desavouierte Selbstverwaltung zum verlängerten Arm einer Staatsmedizin zu degradieren, die weder den Ärzten noch den Patienten nutzt.

Der Angriffspunkt ist – wie sollte es anders sein – die gerechte Verteilung knapper, weil von der Politik letztlich zugeteilter Finanzmittel für die Versorgung. Eine schwierige und für die verantwortliche Selbstverwaltung unangenehme Aufgabe. Lauert doch – siehe KBV – die Gefahr der völligen Aufspaltung in Gruppen und Untergruppen. Und die sind am Ende nur noch mit den internen Verteilungskämpfen beschäftigt.

Die Zahnärzteschaft hat hier längst mit dem Festzuschusssystem einen anderen Weg beschritten, der eine ausreichende Grundversorgung mit der Freiheit der Patienten koppelt.

Dennoch: der Druck nimmt zu und damit die Verantwortung der gewählten Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien. Das Recht, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, beinhaltet auch die Pflicht, Mehrheiten zu akzeptieren und umgekehrt Minderheiten zu respektieren. Demokratie ist eben keine Schönwetterveranstaltung für Honoratioren, sondern bedeutet oft ein hartes Ringen um Ausgleich für alle.

Hier braucht es verstärkt Anreize für junge Kollegen, sich im Ehrenamt zu engagieren.

Noch haben die Heilberufe das Recht, sich selbst die Regeln vorzugeben. Allerdings engt die Politik im Rahmen des SGB V – unter dem Vorwand der Fürsorge – die noch verbliebenen Freiräume sukzessive ein.

Beispielhaft dafür ist die Verlagerung der Berufspflichten. Die Organe der Selbstverwaltung werden zu reinen Ausführungsorganen einer Gesundheitsbürokratie herabgestuft, wo Verwaltungsjuristen und Rechtsanwälte die Taktung vorgeben. Die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitssektors wird zu Recht von den Standesvertretern kritisiert.

Wenn der Gesetzgeber von Wettbewerb „blökt“, dann „heult“ er in Wirklichkeit für eine zunehmende Steuerung des Systems. Beispielsweise durch Einflussnahme auf die Beitragsfestsetzung und -gestaltung.

Ein weiterer Blick in die schwarz-roten Koalitionsvereinbarungen macht Schaudern. Staatliche Gängelung und Kompetenzverlagerung auf wissenschaftliche Institute abhängig von der öffentlichen Hand als Auftraggeber und ohne Anbindung an die Selbstverwaltung degradieren deren Organe zum Staatsbüttel. Erinnert sei an die Festlegung von Qualitätsstandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Nur im engen Schulterschluss können Kammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen dieser Entwicklung Einhalt gebieten und ihre Schäflein vor den Einflüsterungen der Wölfe bewahren.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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