BZÄK-Ausschuss Beruf, Familie und Praxismanagement

Sorgen mit dem Notdienst

Der zahnärztliche Notdienst ist ein unangenehmes Thema – vorwiegend für die Kolleginnen im Berufsstand. Dies nämlich dann, wenn sie in dieser Arbeitszeit belästigt werden oder aber parallel selbst ein oder mehrere Kleinkinder betreuen müssen. Das Thema war ein Schwerpunkt auf der Koordinierungskonferenz der Belange der Zahnärztinnen Ende November in Berlin.

Der zahnärtzliche Notdienst ist bundesweit uneinheitlich geregelt. So können sich Zahnärztinnen mit Kleinkindern bis zu drei Jahren ab der Geburt des Kindes zum Teil vom Notdienst freistellen lassen, teilweise aber auch gar nicht. Mindestens eine Zahnärztin hat daraufhin geklagt und Recht bekommen. Das Gericht in Baden-Württemberg empfahl in seinem Urteil eine Befreiung vom Notdienst für zwölf Monate.

Auch die drei Zahnärztinnen-Umfragen, die von den Landeszahnärztekammern Bayern, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2010 und 2011 durchgeführt wurden, belegten, dass der Bereitschaftsdienst für berufstätige Mütter ein Problem darstellt, so Dr. Juliane Gösling, BZÄK-Referentin für zahnärztliche Berufsausübung.

Lösungsvorschläge aus der Selbstverwaltung existieren bereits. So verwies Prof. Dietmar Oesterreich, BZÄK-Vizepräsident, auf das „Memorandum der Bundeszahnärztekammer zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der zahnärztlichen Berufsausübung“, auf das sich auch der BZÄK-Ausschuss Beruf, Familie und Praxismanagement im Rahmen seiner Arbeit stützt. Der Ausschuss verfolgt neben anderen Punkten ein Ziel: Zahnärztinnen sollen ihren Beruf in Gleichberechtigung mit den männlichen Kollegen entsprechend des Heilberufsgesetzes, der Heilberufsordnung, der Fortbildungsordnung, der Notfallordnung und der Honorierung ausüben können. „Das Memorandum sollte auch vor Ort diskutiert und in lokalen Aktivitäten umgesetzt werden“, appellierte Oesterreich an die angereisten Teilnehmer.

Mangelnder Mutterschutz bei den Selbstständigen

Der Mutterschutz bei Selbstständigen wurde ebenfalls auf der Konferenz thematisiert. Hintergrund ist die EU-Richtline 2010/41 „zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben“ vom Juli 2010. Sie sollte von den EU-Mitgliedstaaten spätestens bis zum 5. August 2012 umgesetzt werden. Kernpunkt ist der Mutterschutz für Selbstständige. Dieser soll mindestens 14 Wochen lang sein und ist an die Regelungen zum Mutterschutz von Arbeitnehmerinnen angelehnt. In Deutschland gab es offenbar Probleme bei der Umsetzung. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat die BZÄK aufgefordert, auch für selbstständige Zahnärztinnen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine diskriminierende Belastung ausschließen. Eine Absicherung der wirtschaftlichen Belastungen sei derzeit faktisch unmöglich, da die Risiken weder über eine Krankentagegeldversicherung noch über eine Praxisausfallversicherung versicherbar sind.

Und Dentista und BZÄK haben im Rahmen ihrer Kooperation den Ratgeber „Schwangerschaft, Praxis und Familie“ überarbeitet. Das vergriffene Schriftstück wird in neuer Auflage wahrscheinlich im Februar 2014 wieder zu haben sein.

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