Systemstreit Krankenversicherungen

Duales System reformieren

Im Systemstreit um die Zukunft der Krankenversicherung hat Deutschlands Zahnärzteschaft ihren eigenen Weg eingeschlagen. Wie BZÄK-Vizepräsident Prof. Dietmar Oesterreich auf dem Kieler Gesundheitskongress am 28.8.2013 im Rahmen eines Vortrags darstellte, kann die anerkannte und erprobte Kombination aus PKV- und GKV-Finanzierung bei dezidierter Reform die Weichen zur Optimierung in der Versorgung stellen.

Mit insgesamt sieben Prozent (Behandlung fünf, plus Zahnersatz zwei) nimmt die zahnärztliche Versorgung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nur einen geringen Teil der Gesamt-Ausgaben ein (Basis BMG, erstes Quartal 2013). Der Anteil der Ausgaben für zahnärztliche Leistungen pro GKV-Mitglied sei in den vergangenen zwei Jahrzehnten sogar um mehr als sieben Prozent gesunken. In der PKV nehmen, wie Oesterreich der Expertenrunde in Kiel erläuterte, zahnmedizinische Leistungen hingegen mehr als 15 Prozent (2011) ein. Den größten Anteil daran decken private Zusatzversicherungen. Zahntarife sind unter den privaten Zusatzversicherungen in den vergangenen Jahren Trend (2010/2011: plus 8,42 Prozent).

Zahnmedizin – ein versorgungspolitischer Sonderfall? Obwohl die Sachleistungen der Zahnmedizin im GKV-Bereich international auf sehr hohem Niveau anzusiedeln sind, biete eine Bandbreite von Therapiealternativen zusätzlichen Spielraum, der sich gerade im Zahnersatz heute in der Kombination aus Festzuschüssen und privaten Kosten zusammensetze.

Eigen sei auch, dass – trotz versorgungs- politischer Besonderheiten wie nicht vorhandener IGEL-Systematik – sowohl im therapeutischen Umfeld von Sachleistungen wie zum Beispiel in der Vor- und Nach- behandlung bei Parodontitiden, die PZR oder auch Implantate in eigenständiger Bezahlung Trend sind. Hier biete die befundorientierte Festzuschuss-Systematik klare Vorteile, sie verhindere Therapieausgrenzung, und bei gleicher Zuschusshöhe akzeptable soziale Gerechtigkeit. Oesterreich: „In der Zahnmedizin ist der Patient rechtlich gut gestellt: Aufklärung, freie Entscheidung und die Möglichkeit, am wissenschaftlichen Fortschritt teilzuhaben, sind klare Vorteile der befundorientierten Festzuschuss-Systematik.“

Dass die zahnmedizinische Versorgung auch in ökonomisch prekären Zeiten Innovationen einbringe, habe die im Jahr 2012 reformierte Gebührenordnung für Zahnärzte aufgezeigt: Die Aufnahme der PZR und die Erweiterung implantologischer Leistungen seien Beweis für die Zukunfts- fähigkeit des Dualen Systems.

Kritik auf hohem Niveau

Befürchtungen, dass diese Systematik Reparatur vor Prävention stellt, hätten sich inzwischen als falsch herausgestellt: Die in der Versorgungsforschung nachgewiesenen DMFT-Werte belegen deutliche Kariesrückgänge, einen gestiegenen Zahnerhalt und ein hohes Versorgungsniveau.

Diese Erfolge schaffen, so Oesterreich, gute Voraussetzungen, den anstehenden Herausforderungen wie demografischem Wandel, speziellen Problemen von Patienten in sozial schwierigen Lebenslagen oder erkannten Phänomenen wie der frühkindlichen Karies strukturiert und auf qualitativ hohem Niveau zu begegnen.

Angesichts der bestehenden Kritik an der GKV – hier: mangelhafte Demografiefestigkeit, Innovationshemmnisse und eine sich zunehmend auf den Faktor Grundversorgung zuspitzende Diskussion – und andererseits an der PKV – kein Geschäftsmodell der Sozialen Marktwirtschaft, Unübersichtlichkeit, nicht regulierte Mitnahmen von Altersrückstellungen und mangelhafter Regulierung im Vermittlermarkt – gebe es in der öffentlichen Wahrnehmung gerade für das Erfolgsmodell Zahnmedizin nur wenig Problembewusstsein für Konsequenzen aus einer „fehlgeleiteten systemischen Diskussion“: Die Abschaffung des Dualen Systems führe zu erkennbaren Nachteilen, berge offensichtliche Gefahren für das Prinzip der Freiberuflichkeit, ganz abgesehen von Gefahren, die eine Monopolbildung bei den Krankenkassen oder eine Staatsmedizin (Konjunkturabhängigkeit von Steuerzuschüssen) für die Gesundheitsversorgung in Deutschland darstellten.

Sicher sei, so Oesterreich in seinem Fazit, dass die Ausrichtung der zahnmedizinischen Versorgung einen klaren Beitrag zum Erhalt des dualen Krankenversicherungsmarkts leiste und leisten werde.

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