Praxis-Website

Urheberrechte beachten

Ärzte, die eine Praxis-Website unterhalten, müssen Urheberrechte beachten. Darauf verweist die Stiftung Gesundheit in einem newsletter. So dürften Ärzte etwa Zeitschriftenartikel nicht einfach auf ihrer Praxis-Website veröffentlichen. „Das gilt selbst, wenn sie zitiert werden“, sagt Dr. Thomas Motz, Justiziar der Stiftung. „Sie müssen sich das Einverständnis des Urhebers einholen.“

Hintergrund: Der Bundesrat hatte das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts am 22. März 2013 gebilligt. Es trat am 1. August 2013 in Kraft. Die Novellierung betreffe in der Regel nur ge-werbliche Anbieter von Such-maschinen und anderen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten und schränke das Recht ein, kleine Textausschnitte zu veröffentlichen, so die Stiftung. Auch wenn diese aktuellen Anpassungen des Urheberrechts Ärzte nicht unmittelbar beträfen, spiele der Urheberschutz in der Praxis doch eine wichtige Rolle.

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