QM-Dokumentation

Neuer Bogen für die Qualität

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Qualitätsmanagement gehört für jeden Vertragszahnarzt in Deutschland zum Praxisalltag. Der Gesetzgeber fordert zur Erstellung einer Dokumentation auf. Auf Basis der bisherigen Ergebnisse haben KZBV und KZVen nun den Berichtsbogen modifiziert.

Seit Januar 2007 ist jeder Vertragszahnarzt laut Paragraf 135a des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) zu betreiben und weiterzuentwickeln. Die entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Sie beschreibt nach Angaben der KZBV den gesetzlichen Vorgaben folgend die Mindestanforderungen an ein einrichtungsinternes QM.

So gebe die Richtlinie die Grundelemente vor, die Vertragszahnärzte bei der Etablierung eines QM-Systems berücksichtigen müssen. Dabei trage sie dem Umstand Rechnung, dass die Einführung und die Umsetzung von QM-Systemen stark von einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und Bedingungen in den einzelnen Praxen abhängen. Jeder Vertragszahnarzt solle die Möglich-keit erhalten, QM für seine Einrichtung entsprechend den individuellen Praxisanforderungen entwickeln zu können, heißt es bei der KZBV.

Erste Auswertung

Gemäß Paragraf 6 der QM-Richtlinie fordern die KZVen seit 2011 jedes Jahr mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählte Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf Basis des Berichtsbogens auf. Die Ergebnisse werden der KZBV gemeldet. Seit 2012 berichtet sie dem G-BA von nun an jährlich über den Stand der Umsetzung der einrichtungsinternen QM in den Zahnarztpraxen. Den ersten Bericht hat die KZBV im vergangenen Dezember an den G-BA übergeben. Grundlage waren die Stichproben der KZVen aus dem Jahr 2011.

Im Jahr 2010 gab es laut KZBV- Jahrbuch in Deutschland 44 916 Zahnarztpraxen. In allen KZVen wurden daraus zwei Prozent per Stichprobe gezogen. Der Rücklauf aus den Praxen lag bei über 99 Prozent. Die Auswertung zeigt, dass fast 86 Prozent aller QM-Instrumente in den Praxen angewendet werden. Weitere 13 Prozent befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung im Planungsstadium.

Modifizierter Bogen

Die Ergebnisse der Stichproben wurden von KZBV und KZVen intensiv diskutiert. Infolgedessen wurde der bisherige Berichtsbogen in Details modifiziert.

Der neue Bogen kommt laut Beschluss des KZBV-Beirats ab sofort bei der Stichprobe zur Anwendung. Der Berichtsbogen dient der Ist-Einschätzung des praxisinternen QM. Der Berichtsbogen beschreibt daher den sogenannten Qualitätskreislauf beziehungsweise PDCA-Zyklus, um die praxis- eigenen Qualitätsziele zu erreichen, und nennt Instrumente zur Umsetzung. PDCA steht für Plan – Do – Check – Act. Oder auf deutsch: Planen – Anwenden – Auswerten – Fortentwickeln. Positiv hervorzuheben ist, dass die meisten Instrumente in den Praxen sowieso schon angewendet werden.

Eine ausführliche Erläuterung des Bogens findet sich im folgenden Kasten.

Info

Detailliertere Erfassung

Mit dem neuen Berichtsbogen kann die Entwicklung des QM in den Zahnarztpraxen detailgetreuer dargestellt werden. Im Vergleich zum alten Bogen, bei dem es bei den Instrumenten des QM nur zwei Auswahlmöglichkeiten gab (geplant, angewendet), hat der Zahnarzt nun die Möglichkeit, pro Instrument eines von fünf Feldern anzukreuzen: wird angewendet, wird ausgewertet, wird fortentwickelt, ist geplant oder zurzeit kein Anlass.

Dem Bogen ist ein Glossar beigefügt, das dem besseren Verständnis dient. Die Inhalte werden praxisnah formuliert, an Beispielen aus dem Arbeitsalltag erklärt und in einer Checkliste zusammengefasst.

Die aufgeführten Instrumente sind Beispiele und müssen nicht alle angewendet werden. Der Zahnarzt hat die Möglichkeit, je nach individueller Praxisstruktur die für ihn passenden Instrumente auszuwählen. Zusätzlich kann er Instrumente einsetzen, die nicht aufgelistet sind. Diese kann er unter Sonstige angeben.

Der neue Berichtsbogen und das Glossar finden sich auf der Webseite der KZBV:www.kzbv.de/einrichtungsinternes-qualitaetsmanagement.166.de.html

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