Der HIV-Patient beim Zahnarzt

Keine Angst vor Infektionen

pr
Gesamtgesellschaftliche Aspekte mit zahnmedizinischer Fortbildung zukombinieren – das hat sich die Landeszahnärztekammer Thüringen mit ihrenAkademietagen zur Aufgabe gemacht. Für den Zahnarzt bietet dieser Blick über den Tellerrand spannende Erkenntnisse für den Praxisalltag. Bei der jüngstenVeranstaltung ging es um den HIV-Patienten in der Zahnarztpraxis.

Nach wie vor sind Infektionskrankheiten nicht nur ein ernsthaftes medizinisches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Und nach wie vor gibt es große Unsicherheiten im Umgang mit einigen dieser Erkrankungen – sowohl aufseiten der Patienten als auch aufseiten der Mediziner und Zahnmediziner.

Die Landeszahnärztekammer Thüringen möchte mit ihren Akademietagen solche gesamtgesellschaftlichen Aspekte stets mit zahnmedizinischen Fortbildungen verbinden. Der diesjährige Akademietag „Keine Angst vor Infektionen!?“ vor Kurzem auf der Erfurter Messe widmete sich daher der Infektionsprophylaxe in den zahnärztlichen Praxen.

Infektion abhängig von Viruslast des Materials

Die Arbeitsmedizinerin PD Dr. Dr. Sabine Wicker und der Virologe Prof. Holger Rabenau vom Universitätsklinikum Frankfurt verwiesen darauf, dass bei Verletzungen während einer zahnärztlichen Behandlung zwar nur kleinste Mengen Blut vom infizierten Patienten auf den Zahnarzt oder die ZFA übertragen werden, doch schon das Blut in einer Injektionskanüle kann Millionen hochaktiver Viren enthalten. Hepatitis-Viren können in Spritzenabwurfbehältern über Tage infektiös bleiben, bei HIV muss von einer Infektiosität von zumindest einigen Stunden ausgegangen werden.

Zweifellos ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion abhängig von der Viruslast des infektiösen Materials. Den meisten der 370 Teilnehmer des Akademietages aber dürfte unbekannt gewesen sein, dass die Viruslast bei in Behandlung befindlichen und gut eingestellten HIV-positiven Patienten für eine Ansteckung nicht ausreicht. Diagnostizierte HIV-positive Patienten werden kontinuierlich betreut und kennen ihre Laborwerte sehr genau, selbst bei Blutkontakt ist keine Infektion zu erwarten. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass bei nicht optimaler Behandlung die Viruslast hoch genug für eine Ansteckung sein kann.

Im Fall einer Verletzung kann daher eine Postexpositionsprophylaxe angezeigt sein, um eine Infektion trotz einer möglichen Übertragung von Viren zu verhindern. Jegliche Nadelstichverletzung – hierzu zählt beispielsweise mit Blut behaftetes Material – sollte nicht nur exakt dokumentiert, sondern einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Der Patient, von dem das potenziell infektiöse Material stammt, sollte untersucht werden, damit eine möglicherweise unbekannte Hepatitis oder HIV-Infektion ausgeschlossen werden kann. Wahrscheinlich werden in der Zahnarztpraxis auch einige Patienten sein, die mit Hepatitis-Viren oder seltener mit HIV infiziert sind, dies aber nicht wissen und noch nicht erkrankt sind.

Die Referenten warfen daher die Frage auf, ob von bekannten, in Behandlung befindlichen HIV-positiven Patienten möglicherweise nicht sogar ein geringeres Risiko ausgehe als von vermeintlich gesunden Virusträgern.

Abweisung von Infizierten nicht akzeptabel

Madlen Nagel von der Aidshilfe Weimar Ostthüringen e. V. hielt ein eindringliches Plädoyer für den unaufgeregten Umgang und die „unängstliche“ zahnärztliche Behandlung HIV-positiver Patienten.

Der niedergelassene Zahnarzt Hans-Antonio Broede aus Nürnberg forderte, bei einem Patienten mit dem ausgeprägten Krankheitsbild Aids oder unter immunsupressiver Therapie die zahnärztliche Behandlung in Absprache mit dem betreuenden Facharzt anzupassen. Henning Neukötter, Jurist und Geschäftsführer der Landeszahnärztekammer Thüringen, verdeutlichte die schwierige Abwägung konkurrierender Rechte, zum Beispiel zwischen dem Recht des Patienten auf die Verschwiegenheit des Zahnarztes und dem gleichzeitigen Schutz Dritter vor einer möglichen Gesundheitsgefährdung.

Nicht nur ethisch inakzeptabel, sondern auch dem Berufsrecht zuwider, ist die gelegentlich berichtete Abweisung HIV-positiver Patienten in Arzt- oder Zahnarztpraxen. Der Akademietag der Landeszahnärztekammer Thüringen dokumentierte erneut die große Bedeutung klarer, gut strukturierter Abläufe im Hygieneregime und in der zahnärztlichen Behandlung. Er machte deutlich, dass Zahnärzte ein solides allgemeinmedizinisches Wissen für den Praxisalltag haben sollten. Die Diskussion der Vorträge zeigte jedoch auch, dass es trotz aller medizinischen Fakten noch ein weiter Weg bis zum unverkrampften Umgang mit HIV-Infizierten sein wird. Zahnärzte sollten Respekt haben vor den Infektionserkrankungen, aber keine Angst.

Dr. Guido WucherpfennigVorstandsreferent der LandeszahnärztekammerThüringen für Fort- und WeiterbildungBarbarossahof 1699092 Erfurt

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