Gesundheitspolitik

Ärzte und Kassen stärken Beratung

Im Sommer stellte die UPD einen Bericht zum Thema Patientenberatung vor. Am 1. Dezember nun erläuterten Vertreter von AOK und (Zahn-)Ärzteschaft auf einer Pressekonferenz des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staats- sekretär Karl-Josef Laumann, Maßnahmen, die die Beratung verbessern sollen. Für die Zahnärzte sprach der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer.

Der Monitor der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) habe seinerzeit wichtige Hinweise geliefert, wo es im Gesundheitswesen aus Sicht der Patienten Probleme gibt, so der Staatssekretär bei der Pressekonferenz. „Der Bericht war damit zugleich ein Appell an alle Beteiligten des Gesundheitswesens, die genannten Herausforderungen anzupacken und unser Gesundheitswesen noch mehr an den Bedürfnissen der Bürger auszurichten“, sagte Laumann.

So sei es etwa bei den Krankenkassen zu „inakzeptablen Auswüchsen beim Krankengeldfallmanagement“ gekommen, so Laumann. Versicherte seien von ihren Krankenkassen durch Telefonanrufe unter Druck gesetzt worden, sich möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu erklären. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz sollen die Versicherten daher im Krankengeldbezug einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse erhalten. Klargestellt wurde, dass es sich um eine freiwillige Beratung handelt und dass die Zahlung des Krankengelds nicht eingestellt werden kann, wenn die Beratung abgelehnt wird.

Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, berichtete von einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den AOK-Kassen und der UPD- Ansprechpartner zum Thema Krankengeld- Management. Auch seien der UPD in jeder Region persönliche Ansprechpartner genannt worden, um Unstimmigkeiten direkt auszuräumen.

Im Bereich der Zahnmedizin fühlten sich laut UPD-Monitor die Patienten hinsichtlich der Verständlichkeit des Heil- und Kostenplans nicht hinlänglich informiert oder zeigten sich über die Höhe der Eigenanteile an den Kosten verwundert. Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer wies bei der Pressekonferenz darauf hin, dass Patienten bereits in vielfältiger Form über zahnmedizinische Behandlungen, Therapiemöglichkeiten und Kosten informiert und beraten werden, dies reiche von zahnärztlichen Beratungsstellen bis zu Informationen im Internet (siehe auch Leitartikel S. 6).

Auch der Heil- und Kostenplan (HKP) diene der Patientenaufklärung. Der HKP allerdings müsse verschiedene Funktionen erfüllen. So sei er nicht nur Befund-, Therapie- und Kostendokument, sondern auch Bewilligungsinstrument für die Krankenversicherung und Abrechnungsinstrument für den Zahnarzt. Auch könne es durch den individuellen Behandlungsverlauf zu Abweichungen bei der Kostenschätzung kommen. Für den Patienten sei der HKP daher nicht immer einfach zu verstehen. Um künftig Patienten noch besser über die Einzelheiten des HKP und über das Verfahren zur Planung und Bewilligung von Zahnersatz-Therapien zu informieren, habe die KZBV in diesem Jahr eine neue Broschüre „Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung“ vorgelegt (siehe Bericht S. 22).

Zudem arbeiteten KZBV und BZÄK an einer Optimierung der zahnärztlichen Patientenberatung. Als ein erstes Arbeitsergebnis liege der „Didaktische Leitfaden“ des Instituts Deutscher Zahnärzte vor – eine Erarbeitung von Mindeststandards für die Patienten- beratung. Zusätzlich werde die bestehende UPD-Dokumentations- und Erfassungssoftware neu analysiert, um sie für die Beratung weiterzuentwickeln. In weiteren Schritten vorgesehen seien die Implementierung einheitlicher Dokumentations- und Erfassungsstandards auf Basis eines Handbuchs für die zahnärztlichen Körperschaften sowie die umfangreiche Evaluation der Patientenberatung.

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ging auf das Problem des bürokratischen Aufwands beim Krankengeld ein – ein Umstand, der im UPD-Report genannt war. Hierbei, so Gassen, habe die KBV Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen, um eine Vereinfachung der Formulare zu erreichen.

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