Leitartikel

Gesagt, getan

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Juli dieses Jahres hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ihren Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2014“ vorgestellt. Ausgewertet wurden Beratungsgespräche mit Patienten, unter anderem zu zahnärztlichen Themen wie dem Heil- und Kostenplan (HKP) oder zur Rechnungslegung. Im Vorfeld einer Behandlung wollten die Ratsuchenden demnach oft wissen, ob es eine kostengünstigere Alternative als die im HKP vorgeschlagene Versorgung gibt. Gezeigt habe sich dabei, dass sich Ratsuchende nach Angaben der UPD über die zahnärztliche Regelversorgung ungenügend aufgeklärt fühlen. Auch seien bisweilen Patienten über die tatsächlichen Kosten der Behandlung verwundert, weil diese vom HKP abwichen. Bei etwa 60 Millionen Zahnbehandlungen jährlich erscheinen die von der UPD registrierten 1 653 Gespräche, Beschwerden und Rückfragen vergleichsweise gering. Als Berufsstand nehmen wir aber jeden Einzelfall ernst, denn nur ein zufriedener Patient ist ein „guter“ Patient.

Unabhängig davon betrachten wir die Anmerkungen der UPD zur zahnärztlichen Informationsarbeit als Chance, die Beratung durch die Zahnärzteschaft und damit die Zufriedenheit der Patienten mit Beratung und Behandlung weiter zu verbessern. Die Sicherheit des Patienten, die Versorgungsalternativen und die möglichst genaue Darlegung der Kosten müssen dabei zentrale Bestandteile eines jeden Beratungsgesprächs sein.

Besonders zu den Themen HKP und Rechnungslegung kommunizieren wir bereits seit vielen Jahren auf verschiedenen Kanälen. Dazu zählen Informationen auf den Webseiten von KZBV, KZVen und BZÄK, leicht verständlich formulierte Flyer, eine interaktive Erläuterung des GOZ-Rechnungsformulars der BZÄK sowie eine Broschüre zur Patientenberatung. Bei der sachgerechten Aufklärung des Patienten über Kosten und Behandlungsmöglichkeiten kommt der persönlichen Beratung in den Praxen natürlich eine herausgehobene Bedeutung zu.

Dass sich der Beratungsbedarf der UPD auch auf zahnmedizinische Leistungen erstreckt, ist nicht überraschend, sondern natürliche Folge der Besonderheiten der Zahnmedizin: Für die meisten Befunde gibt es mehrere Therapiealternativen. Das bringt für Patienten einen höheren Informations- und Entscheidungsbedarf mit sich. Die Versorgung mit Zahnersatz ist zudem einer der wenigen Bereiche im Gesundheitswesen, in dem der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung des Patienten an den Behandlungskosten einfordert. Dabei ist der HKP die Grundlage jeder prothetischen Versorgung, der allen Beteiligten Handlungssicherheit geben soll, zugleich aber auch mehrere Funktionen als bürokratisches Formular erfüllen muss (siehe auch S. 21).

Wenn der Heil- und Kostenplan erstellt wird, können die tatsächlichen Kosten der Behandlung nur geschätzt werden. Durch den individuellen Behandlungsverlauf kann es zu Abweichungen von dieser Schätzung auf Grundlage des HKP kommen. Dennoch müssen Patienten ihn zumindest nachvollziehen, ihn im Idealfall verstehen und sollten sich darauf verlassen können, den Informationen ihres Zahnarztes zu vertrauen. Mit dem etablierten Gutachterwesen gibt es in der Zahnmedizin zudem eine einzigartige Form der zielgerichteten und einzelfall- bezogenen Qualitätssicherung, die schon im Vorfeld einer Therapie greift.

Um künftig jeden Patienten noch besser über die Einzelheiten des HKP und das Verfahren zur Planung und Bewilligung von Zahnersatztherapien zu informieren, hat die KZBV in diesem Jahr die neue Broschüre „Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung“ mit entsprechenden Erläuterungen vorgelegt (siehe S. 22). Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang der KZV Hamburg, die wesentliche inhaltliche Vorarbeiten hierfür geleistet hat.

Mit der Broschüre ist den Patienten ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, um mit Blick auf den HKP Verständnisbarrieren abzubauen, diesen entgegenzuwirken und die Zahl von Patientenbeschwerden zu verringern. Die UPD hat das Problem benannt, die Zahnärzteschaft hat gehandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang EßerVorstandsvorsitzender der KZBV

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