Versicherungsschutz für Zahnarztpraxen

Ein ganzer Strauß von Angeboten

sg
Unternehmer und Freiberufler gaben im vergangenen Jahr nach Schätzungen von Experten mehr als dreißig Milliarden Euro für die unterschiedlichsten Versicherungspolicen aus. Allerdings geht man auch davon aus, dass viele Verträge nicht den aktuellen betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Klar ist: Bei wem Handlungsbedarf besteht, der kann aus einer Fülle von Angeboten wählen. Die zm geben Hinweise für den richtigen Versicherungsschutz.

In den meisten Fällen von Fehl-Versicherung geht es um Unter- beziehungsweise Überversicherungen, um zu hohe Beiträge oder sogar um völlig überflüssigen Versicherungsschutz. Vor diesem Hintergrund sollte auch bei Zahnärzten ein regelmäßiger Versicherungscheck zum Pflichtprogramm gehören. Bei den folgenden Hinweisen zu den jeweiligen Versicherungen ist zu berücksichtigen, dass Einzelheiten beispielsweise zum Versicherungsumfang aufgrund der unterschiedlichen Vertragsinhalte natürlich mit dem jeweiligen Anbieter zu klären sind.

Mittlerweile bieten Versicherer Policen im Bausteinsystem an: Je nach individuellem Kundenwunsch können auf diesem Weg unter anderem die versicherten Risiken verringert oder erweitert werden.

Breit angelegter Vergleich der Angebote

Zu einem professionellen Vergleich gehören weiterhin auch die Angebote von Direktversicherern ebenso wie von Onlineanbietern. Die in diesem Zusammenhang wichtige Frage, ob ein unmittelbarer persönlicher Kontakt zur jeweiligen Versicherungsgesellschaft für den Praxisinhaber wichtig ist oder ob die bei diesen Anbietern meist übliche telefonische Kontaktaufnahme oder E-Mail-Kommunikation ausreicht, muss jeder Praxisverantwortliche selbst beantworten. Im Folgenden wird auf die gesetzlich ohnehin erforderlichen Versicherungen wie Kfz- und Krankenversicherung nicht mehr eingegangen. Und: Die hier aufgeführten Versicherungen sind unentbehrlich. Innerhalb dieser einzelnen Versicherungen muss allerdings je nach Praxis strukturiert werden hinsichtlich der Frage, ob nun eine Elektronikversicherung für 10 000 Euro benötigt wird oder eine für 3 000 Euro.

Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung:

Je nach Anbieter bietet die Inventarversicherung bei der Praxiseinrichtung umfangreichen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus und Elementarschäden wie zum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Lawinen. Neben diesem Schutz besteht die Möglichkeit, je nach Gesellschaft mit oder ohne Zusatzprämie, weitere Gefahren abzusichern: Dies gilt beim Feuerrisiko beispielsweise für Nutzwärme- oder Überspannungsschäden durch Blitz oder beim Leitungswasserrisiko für Schäden, die durch Klimaanlagen oder durch sonstige mit einem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen verursacht werden. Beim Betriebsunterbrechungsschutz fängt die Versicherung die laufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn auf, wenn die Praxis beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden vorübergehend nicht zur Verfügung steht.

Glasversicherung:

Typische Risiken der Glasversicherung sind Bruchschäden an der Innen- und Außenverglasung der Praxis. Dazu zählen je nach Angebot etwa die zum Gebäude gehörenden Fenster, Türen, Oberlichter, Dachfenster, Überdachungen ebenso wie Schaufenster, Außenvitrinen und Schaukästen. Hinzu kommen die zum Inventar gehörenden Theken, Schränke sowie Tisch- und Dekorationsplatten.

Elektronikversicherung:

Gewerblich genutzte elektronische Geräte wie beispielsweise Personalcomputer sind Gegenstände der Elektronikversicherung. Grundsätzlich versichert sind beispielsweise Anlagen und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (Datenverarbeitungs- und Fernsprechanlagen), der Bürotechnik (Kopier-geräte) und der Sicherungstechnik (Alarmanlagen).

Der Versicherungsumfang bezieht sich dabei

auf die unterschiedlichsten Schäden, die durch Menschen, Feuer, Wasser, Technik oder durch höhere Gewalt herbeigeführt werden können. Bei durch Menschen verursachten Schäden zahlt die Versicherung je nach Tarif vor allem bei unsachgemäßer Handhabung, bei Fahrlässigkeit oder bei Diebstahl. Selbst Vandalismus oder Sabotage sind versicherbar.

Versicherer stehen in hartem Preiswettbewerb

Betriebshaftpflichtversicherung:

Wer anderen Personen einen Schaden zufügt, muss dafür bezahlen. So sehen es die gesetzlichen Bestimmungen vor. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass in der Betriebshaftpflichtversicherung Schäden zu versichern sind, die durch eine berufliche Tätigkeit verursacht werden. Im Rahmen und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt die Prüfung der Haftung und Befriedigung berechtigter Ansprüche respektive die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Regressversicherung:

Im Wesentlichen geht es hier um eventuelle Regressforderungen gegenüber Zahnärzten durch GKV, Kassengruppen beziehungsweise eine einzelne Krankenkasse. Dabei übernimmt die Versicherung je nach Leistungsumfang neben den sogenannten „Schadenabwendungskosten“ wie Rechtsanwalts- respektive Prozesskosten entsprechende Vermögensschäden.

Rechtsschutzversicherung:

Ein „normaler“ Streit um die Bezahlung einer Rechnung kann über zwei Gerichtsinstanzen schnell Hunderte Euro kosten. Das gilt beispielsweise auch für einen Arbeitsgerichtsprozess mit einer gekündigten Mitarbeiterin. Dazu bieten Versicherungsunternehmen Policen nicht nur mit Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, sondern auch mit zusätzlichem Privat-Rechtsschutz an. Je nach Anbieter sind innerhalb einer derartigen Kombinationspolice die folgenden Absicherungen möglich:Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie Verkehrs-Rechtsschutz.

Zu den vom Versicherer in der Regel übernommenen Kosten gehören:

• gesetzliche Gebühren für den Anwalt

• Gebühren für einen möglichen Korrespondenzanwalt

• Gerichtskosten

• Kosten für gegebenenfalls erforderliche Gutachten

• Tage- und Übernachtungsgelder sowie Reisekosten zu einem ausländischen Gericht

• eventuelle Kautionen als Kredit

• mögliche Kosten der Gegenseite beziehungsweise von Nebenklägern

Gebäudeversicherung:

Die Absicherung grundsätzlicher Risiken wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser ist nicht nur bei privaten Wohngebäuden, sondern auch bei betrieblich genutzten Immobilien wichtig. Wie bei mittlerweile nahezu sämtlichen Versicherungen bietet der Preiswettbewerb der Versicherer untereinander auch bei der Wohngebäudeversicherung mögliche finanzielle Vorteile.

So sind je nach Betrieb beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitz oder die Entsorgung von Brandschutt zusätzlich versichert. Auch bei Rabatten können finanzielle Vorteile genutzt werden: Im Einzelfall können dabei Einsparungen bei verschiedenen Risiken bis zur Hälfte der Jahresprämie zustande kommen, wenn es sich beispielsweise um den Bezug eines Neubaus als versichertem Risiko handelt.

Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.