Leitartikel

Am Ball bleiben

Jetzt also noch eins, könnte man mit einem leichten Anflug von Sarkasmus sagen. Noch ein Gesetz, das die gesetzliche Krankenversicherung reformieren und voranbringen soll. Doch Sarkasmus ist hier fehl am Platz. Richtig ist zwar: Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, in der zahnärztlichen Versorgung gilt dies allemal. Kaum ein System hält im internationalen Vergleich einen derart umfangreichen Leistungskatalog für seine Versicherten parat.

Doch darauf, das wissen die jeweiligen Regierungen genauso wie die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung sowie die Fachexperten von außen, darf man sich nicht ausruhen. Und schaut man näher hin, entdeckt man: Nichts ist so gut, dass man es nicht etwas besser machen könnte.

Nun also das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG). Was dessen Auswirkungen auf den Bereich der zahnärztlichen Versorgung anbelangt, so ist hier vor allem das geplante Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) von Bedeutung (die zm berichteten mehrmals). Zur Erinnerung: Zur Stärkung der Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet werden, ein fachlich unabhängiges Institut zu gründen. Dies soll sich wissenschaftlich mit der Ermittlung und der Weiterentwicklung der Versorgungsqualität befassen und dem G-BA Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen der Qualitätssicherung liefern.

Grundsätzlich begrüßen die zahnärztlichen Körperschaften, dass die Bundesregierung dem Stellenwert der Qualität im Gesundheitswesen verstärkt Aufmerksamkeit schenkt und sehen die Gründung eines Instituts, das sich explizit darum kümmert, als sachgerecht an. Allerdings werden die zukünftigen Aufgaben des Instituts Kernkompetenzen der berufsständischen Selbstverwaltung berühren. Denn die Qualitätssicherung und -förderung war und ist originäre Aufgabe des Berufsstands selbst.

Zudem kommt bei den bisherigen Aufgabenplanungen des Instituts zum Ausdruck, dass der besonderen Stellung der vertragszahnärztlichen Versorgung (noch) nicht angemessen Rechnung getragen wird. Denn die Tätigkeiten des Instituts sollen möglichst sektorenübergreifend ausgestaltet werden.

Bei Vertragszahnärzten spielen jedoch sektorenübergreifende Aspekte eine untergeordnete Rolle. Zahnmedizinische Behandlungen erfolgen in aller Regel nicht arbeitsteilig durch mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachgebiete und auch nicht im Zusammenhang mit stationären Behandlungen. Vielmehr werden zahnmedizinische Behandlungen zumeist durch den behandelnden Zahnarzt selbst und somit aus einer Hand in der ambulanten Praxis durchgeführt.

Zwar kommt der Qualität medizinischer Leistungen und deren Absicherung anerkanntermaßen eine immer größere Bedeutung zu. Auch findet die Debatte zunehmend vor dem Hintergrund einer Tendenz zur verstärkten Ökonomisierung medizinischer Leistungen statt. Doch die Maßnahmen des Gesetzgebers, die hohe Versorgungsqualität hierzulande abzusichern, beeinflussen die Gestaltungsmöglichkeit der Selbstverwaltung in erheblichem Maße. Was einmal zur Kernkompetenz der Selbstverwaltung zählte, hat sich in eine „Beteiligung“ bei der Gestaltung des Themas gewandelt. Heute ist vor allem der G-BA dafür zuständig, das Thema Qualität und -sicherung gesundheitspolitisch anzugehen, weniger die verschiedenen Akteure der Selbstverwaltung. Dies kommt einer schleichenden Aushöhlung gleich.

Gerade deswegen ist es wichtig, dass die zahnärztlichen Körperschaften in jenen gesundheitspolitischen Gremien – auch nach der Fußball-WM in Brasilien – weiter am Ball bleiben, in denen die Selbstverwaltungsakteure noch Einfluss nehmen können auf die Rahmenbedingungen, die die Politik setzt. Für die KZBV heißt das, sowohl im G-BA als auch hinsichtlich des geplanten Qualitätsinstituts weiter darauf zu achten, dass den zahnmedizinischen Besonderheiten von der Gesundheitspolitik in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird. Dabei ist in allen Fragen der Qualitätssicherung eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der BZÄK selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang EßerVorstandsvorsitzender der KZBV

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