KZBV-Tagung zum Thema "Qualitätsprüfung und Einzelfall"

Zahnarztpraxen sind unmittelbar betroffen

Qualitätsprüfungen im Einzelfall beruhen auf gesetzlichen Vorgaben, deren Durchführung die Vertragszahnärzte und ihre Körperschaften vor neue Herausforderungen stellen. Ab spätestens 2019 sind Zahnarztpraxen unmittelbar davon betroffen. Derzeit laufen intensive Vorarbeiten in der KZBV und den KZVen, um die notwendigen Strukturen auf den Weg zu bringen.

Zu diesem Themenschwerpunkt führte die KZBV am 16. Oktober 2017 in Frankfurt/M. ihre nunmehr 5. Qualitätstagung durch.Der Gemeinsame Bundesausschuss wird dazu in einer Sitzung des Plenums am 21.12.2017 entsprechende Richtlinien verabschieden. Danach wird die Richtlinie im Frühjahr 2018 in Kraft treten. Anschließen werden sich die Beratungen im G-BA zur Qualitätsbeurteilungsrichtlinie. Sie soll die Qualitätsprüfungsrichtlinie, die das formale Verfahren übergreifend festlegt, auch inhaltlich mit einem zahnärztlichen Thema füllen. Sechs Monate nach Inkrafttreten der ersten Qualitätsbeurteilungsrichtlinie werden die Qualitätsprüfungen in den KZVen beginnen. Das wird voraussichtlich 2019 sein: Ab dann wird das Thema auch unmittelbar für den Zahnarzt in der Praxis relevant: Die Qualität seiner Leistungen wird im Einzelfall per Stichprobe geprüft.

KZBV bringt Expertise ein

Die KZBV ist im Unterausschuss QS des G-BA aktiver Partner und bringt ihre Expertise in die Beratungen mit ein. Ziel ist es, das Interesse der Kollegenschaft dort sachgerecht zu vertreten und die Belastungen für die Praxis so gering wie möglich zu halten. Auch sollten Aufwand und Umfang der für die Qualitätsprüfung notwendigen Strukturen in einem vertretbaren, schlanken Rahmen bleiben. Ihre eigenen, auf den Berufsstand zugeschnittenen Empfehlungen zur Qualitätsförderung in Praxen hatte die KZBV bereits 2016 in einer eigenen „KZBV Qualitätsförderungsrichtlinie“ formuliert, die als Richtschnur für die Verhandlungen im G-BA diente. 

Intensive Vorarbeiten in den KZVen

Zeitgleich zu den Verhandlungen im G-BA laufen intensive Vorarbeiten in der KZBV und in den KZVen, um die Qualitätsprüfung im Einzelfall umsetzen zu können. Der Verwaltungsaufwand ist groß: Umfangreiche strukturelle und organisatorische Vorarbeiten sind in den Körperschaften notwendig, die personelle und finanzielle Belastung steigt. Angestrebt wird ein bundeseinheitliches und standardisiertes Dokumentationsverfahren in allen KZVen. Auf der diesjährigen Qualitätstagung informierte die KZBV über diesen Prozess. Im nächsten Jahr werden dazu zwei weitere Tagungen stattfinden.

Zu regeln sind etwa folgende Bereiche:

  • \u0002Die Gründung von Qualitätsgremien in den KZVen (Ressort Qualität, Qualitätsbeauftragter)

  • Vorgaben zu Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfung durch die KZV

  • \u0002Der Umfang der Stichproben

  • Vorgaben und Umfang zur Dokumentation als Richtschnur für die Zahnärzte (zum Beispiel schriftlich oder bildlich? Modelle,Datenträger?)

  • \u0002Vorgaben zur Pseudonymisierung

  • \u0002Vorgaben zur Bewertung der eingereichten Dokumentationen

  • \u0002Regelungen bei der Feststellung von möglichen Auffälligkeiten und Vorgaben zu möglichen empfohlenen Maßnahmen für Zahnärzte (zum Beispiel Beratung oder Fortbildung)

Wichtig: Datenschutz

Ganz wichtig sind der KZBV und den KZVen klare Vorgaben zur strengen Beachtung des Datenschutzes und zur Pseudonymisierung von Patienten- und Zahnarztdaten. Bei elektronischer Übermittlung muss diese verschlüsselt erfolgen. In den KZVen soll eine Vertrauensstelle eingerichtet werden, die eingereichte Originalunterlagen bis zum Abschluss der Prüfung unverändert aufbewahrt und nach Abschluss des Verfahrens an den Zahnarzt zurück gibt. Auch wird der G-BA ein Patientenmerkblatt erstellen. Darin wird der Patient generell darüber informiert, dass ein QP-Verfahren im zahnärztlichen Bereich startet.

„Qualität muss man produzieren und kann nicht herbeigeprüft werden!“

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Was kommt in Sachen Qualitätsprüfung und -beurteilung konkret auf den Vertragszahnarzt zu?

 Mit welchem Aufwand muss er in seiner Praxis rechnen?

 Welche Botschaft hat die KZBVdazu an die Kollegenschaft?

 Können Sie Fallbeispiele zur Qualitätsbeurteilung nennen?

Blick in die Ärzteschaft

  • \u0002 Derzeit bestehen in fast allen KVen QS-Kommissionen für rund 50 Leistungsbereiche.

  • \u0002 Rund 3.500 Ärzte sind bundesweit in QS-Kommissionen tätig, unterstützt von 400 Mitarbeitern der KVen (in Geschäftsstellen QS).

  • \u0002 Die Koordination sämtlicher QS-Kommissionenerfolgt durch die KBV.

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