Ab 1. Juli gilt § 22a Heftarchiv Titel Ausgabe 10/2018 Ab 1. Juli gilt § 22a ck Zahnärztliche Mitteilungen Zur Übersicht Zur Übersicht
Zahl des Monats94 Bürokratielast und „eine praxisuntaugliche Digitalisierung“ schränken 94 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrer Zeit am Patienten ein. So lautet das Ergebnis einer repräsentativen Befragung der KZBV.
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2Widerstandskämpfer und „Staatsfeinde“ im „Dritten Reich“Karl Eisenreich (1893–1958) und Otto Berger (1900–1985) – NS-Gegner mit Makeln?