Wissenschaftliche Kommission (KOMV) für ein modernes Vergütungswesen

Bundesregierung erwägt, Honorarbericht unter Verschluss zu halten

Für Ende 2019 wird der Abschlussbericht der Honorarkommission erwartet. Doch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zeigt: Ob und wann dieser veröffentlicht wird, ist völlig offen.

„Ob und wann der Bericht veröffentlicht wird, wird nach dessen Vorliegen entschieden. Einen Zwischenbericht gibt es nicht“, heißt es in der Antwort von Thomas Gebhart, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die vom BMG eingesetzte Kommission, die ihre Arbeit Ende August 2018 aufgenommen hatte, liege im Zeitplan und werde ihren Bericht voraussichtlich bis Ende 2019 der Bundesregierung vorlegen.

Wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, hatte das Gremium sieben Anhörungen mit betroffenen Organisationen und Verbänden durchgeführt. Dazu gehören (in chronologischer Reihenfolge der Gespräche) die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenverband, die Bundespsychotherapeutenkammer, der PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Sozialverband VdK Deutschland, die BAG Selbsthilfe, das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, das Ministerium der Finanzen, Rheinland-Pfalz, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg, das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, mit Prof. Dr. Jürgen Wasem sowie mit der Universität Duisburg-Essen.

„Einen Wissensvorsprung darf es nicht geben“

Für die FDP-Bundestagsfraktion zeige die Antwort, dass die Bundesregierung einen „Geheimakt“ plant, zitiert das Deutsche Ärzteblatt Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Sie beklagt, „es erweckt den Anschein, dass je nach Ausrichtung des Endergebnisses entschieden wird, ob sie den Bericht veröffentlichen oder nicht“.

Auch der Zahnarzt und Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg fand deutliche Worte: „Ich fordere Bundesminister Spahn auf, den Bericht der Kommission nach Vorlage an die Bundesregierung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zeitgleich sollten auch die eingeholten Gutachten veröffentlicht werden. Angesichts der Tragweite einer möglichen Vereinheitlichung der Gebührenordnungen muss die Öffentlichkeit in die Lage versetzt werden, auf der Basis aller vorliegenden Informationen zu diskutieren.“ Es dürfe keinen Wissensvorsprung des Ministers geben, sagte er. Und: „Im Übrigen bin ich nach wie vor sehr skeptisch, was eine einheitlichen Gebührenordnung betrifft: Legt man die bisherige Gebührenordnung der GKV zugrunde, werden dem Gesundheitswesen viele finanzielle Mittel entzogen, die indirekt auch den gesetzlich Versicherten dienen. Legt man die bisherige private Gebührenordnung zugrunde, sind Beitragssatzsteigerungen die Folge.“

Das ist die KOMV

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