Bundeszahnärztekammer

GOZ-Hygienepauschale wird bis Ende 2020 verlängert

Die Hygienepauschale für Zahnarztpraxen wird verlängert. Darauf haben sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV und Beihilfe verständigt. Grund sind die COVID-19-bedingt nach wie vor erhöhten Hygienekosten.

Die Regelung war ursprünglich bis zum 30. September 2020 befristet. Mit der Verlängerung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien, aber insbesondere auch der administrative Hygieneaufwand, nach wie vor deutlich erhöht sind.

Seit dem 1. Oktober bis zunächst zum 31. Dezember 2020 können Zahnärzte zur Minderung dieser Kostenlast – neben den weiteren Optionen der GOZ – alternativ eine Hygienepauschale berechnen. Die hierfür vorgesehene Gebühren-Nummer 3010 GOZ analog kann allerdings nur noch zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden. Die BZÄK hatte im Beratungsforum für eine unverminderte Verlängerung der Hygienepauschale geworben.

Beschluss Nr. 36 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe:

„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-

Hinweis der BZÄK

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