BZÄK zur Ausgabe des Zahnarztausweises

Der Zahnarzt hat jetzt die Auswahl

Am 26. Februar unterzeichnete die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zwei weitere Rahmenverträge für die Zulassung zur Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises. Damit sind neben Medisign zwei Anbieter neu zugelassen: T-Systems und D-Trust. Wer jetzt seinen eZahnarztausweis bestellt, hat also künftig die Auswahl zwischen mehreren Produkten.

Aktuell sind in der Zahnärzteschaft bundesweit bereits mehr als 16.500 elektronische Heilberufsausweise – 11.100 eZahnarztausweise und 5.460 ZOD-Karten – im Umlauf, das heißt, rund 23 Prozent aller Zahnarztpraxen sind schon mit einem HBA ausgestattet. Ganz vorne liegen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg – hier haben sich Kammer und KZV jeweils gemeinsam dafür stark gemacht, den eZahnarztausweis auch für die Online-Abrechnung zu nutzen.

Den Landesheilberufegesetzen zufolge obliegt die Ausgabe des eZahnarztausweises den Zahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer unterstützt die Kammern bei diesem Prozess. Konkret bestätigen die Kammern im Ausgabeverfahren die Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“. Jeder Antragsteller/in, der/die diesen Beruf ausüben darf und Mitglied der Kammer ist, hat Anspruch auf einen eZahnarztausweis.

Mindestens ein Zahnarzt muss einen HBA besitzen

Mit Einführung der medizinischen Anwendungen in die TI – dem (Hersteller-abhängigen) Update der Konnektoren zum eHealth-Konnektor ab Mitte des zweiten Quartals – und mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes gilt ab dem zweiten Quartal 2020 die HBA-Pflicht: Je Praxis muss dann mindestens ein Zahnarzt im Besitz eines eZahnarztausweis sein.

Die BZÄK hat neben Medisign nun zwei weitere Anbieter zugelassen: T-Systems und D-Trust. Die entsprechenden Rahmenverträge wurden Ende Februar unterzeichnet, die ersten Zahnärztekammern sind den Abkommen bereits beigetreten. Die Kammern arbeiten nun daran, auch die neuen Anbieter in Ihre Prozesse zu integrieren. Die Zahnärzte haben so bald die Auswahl zwischen mehreren Produkten.

FAQ zum HBA

Was ist der eZahnarztausweis?

Was wird der eZahnarztausweis kosten?

Werden die Kosten erstattet?

Noch G0-Karten bestellen oder die G2-Karte abwarten?

Für welche medizinischen Anwendungen benötige ich den eZahnarztausweis?

  • Notfalldaten (NFDM) anlegen (ab Q2 2020)

  • eArztbrief erstellen (ab Q2 2020)

  • eRezept (2021)

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) (ab 2021)

  • elektronische Patientenakte (ePA) 2.0 (ab 2022)

Wo ist der eZahnarztausweis bestellbar?

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Was ist bei einem Wechsel in eine andere (Landes-)Zahnärztekammer?

Was kann der eZahnarztausweis außerhalb der Telematikinfrastruktur?

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