KZBV und BZÄK zu Investoren in der Zahnmedizin

„Die Alibi-Vorschläge der Lobby dürfen die politische Debatte nicht weichspülen!“

Mehr Transparenz in die Versorgung mit iMVZ“, proklamierte der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ). Das klingt gut. Dennoch reagierten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit scharfer Kritik. Warum?

Die Politik dürfe nicht den Fehler machen, die leeren Worthülsen der Investorenvertreter für bare Münze zu nehmen, betonten KZBV und BZÄK in ihrer gemeinsamen Pressemeldung, sonst gehe sie der „Weichspüler-Taktik“ auf den Leim. Beide reagierten damit auf einen „Drei-Punkte-Plan“ des BMVZ in Sachen iMVZ. „Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben“, prognostizieren KZBV und BZÄK.

Die beiden Organisationen verweisen dabei auf Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dem Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Gewinnkonzepte der Investoren zu unterbinden. Dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sähen mittlerweile auch die Bundesländer, betonen KZBV und BZÄK.

Vor diesem Hintergrund sei es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekomme und ihre Verbände losschicke, um mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren, argumentieren KZBV und BZÄK. Tatsächlich gehe es jedoch einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen.

Was BZÄK und KZBV fordern

Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, brauche es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt, verlangen die beiden zahnärztlichen Verbände. Ihre Forderung: Bei der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen.

Zudem stellten Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden.

Bundesrat-Initiative zu MVZ

Im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz arbeiten Bayern und weitere Bundesländer derzeit an einer Initiative für den Bundesrat, um die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Investoren-betriebenen MVZ zu justieren. Jetzt liegt ein Eckpunktepapier für ein MVZ-Regulierungsgesetz vor. Neben einer MVZ-Schilderpflicht sieht das Papier die Einführung eines von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu führenden MVZ-Registersvor, in dem die „nachgelagerten Inhaberstrukturen offenzulegen sind“. Die Verpflichtung zur Eintragung in das Register soll als Zulassungsvoraussetzung für MVZ geschaffen werden. Darüber hinaus sehen die Eckpunkte unter anderem auch eine räumliche Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusernfür (zahn-)ärztliche MVZ vor. Dadurch sollen Monopolisierungstendenzen begrenzt und eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ermöglicht werden.

Wie die Investoren-Lobby argumentiert

Zuvor hatte der BMVZ diese drei Maßnahmen vorgeschlagen:

  • 1. Der Gesetzgeber sollte möglichst zeitnah das digitale Arztregister um ausführliche Struktur­kriterien erweitern. Dadurch könnten alle vorliegenden Zulassungsdaten KV-regional und bundesweit zusammengeführt und auswertbar werden.

  • 2. So würden die besonders kritisch gesehenen Marktverflechtungen von Private-Equity-Akteuren überregional sichtbar. Charakteristisches Merkmal für den Markteintritt von Investoren sei gerade, dass ein und dieselbe Klinik bundesweit Trägerin für mehrere MVZ sei. Zu den darüber liegenden Gesellschafter-Ebenen der derzeit rund 50 aktiven nicht-ärztlichen Akteure sollten bereits vorliegende Analysen und Recherchen stärker berücksichtigt werden, schlägt der BMVZ vor.

  • 3. Für Patienten brauche es ergänzend Basisinformationen in leicht verständlicher Form. Der vielfach vorgetragene Vorschlag, gesellschaftsrechtliche Auskünfte verpflichtend auf dem Praxisschild anzuführen, erfüllt nach Auffassung des BMVZ diese Bedingung allerdings nicht. Stattdessen fordert der Verband, dass MVZ einfach als solche gekennzeichnet werden. Die bisherigen engen Praxis­schildvorschriften würden MVZ hier in eine rechtliche Grauzone zwingen.

Auch der Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde (BNZK) meldete sich in der Debatte zu Wort. Im Verband sind 14 Betreibergesellschaften organisiert. Deren Vorsitzender, Franz Maier, betonte, dass der Vorwurf der Profitgier keine sachliche Grundlage habe. Politisch sollte vielmehr der Fokus darauf liegen, wie das finanzielle Potenzial nicht-ärztlicher Kapitalgeber im Gesundheitsbereich mit dem größten Nutzen für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung genutzt werden könne. Nur unter Mithilfe von MVZ und iMVZ könnten die Versorgungslücken verlässlich geschlossen werden.

Dazu benötigten die Träger aber ein verlässliches Maß an Planungssicherheit. Und weiter: Fakt ist: Jeder niedergelassene Arzt und jede niedergelassene Ärztin möchte mit einer Praxis wirtschaftlich erfolgreich sein – aber das ist keine Frage der Organisations- oder Rechtsform. Das ist tatsächlich eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens." Außerdem unterstreicht der Verband, dass aus seiner Sicht iMVZ attraktive Arbeitgeber für den beruflichen Nachwuchs seien.

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