ZäPP geht in die nächste Runde

Profitieren Sie vom Benchmarking!

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Dennis Guhl, Martin Jäkel, Abteilung Statistik, KZBV
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sammelt mit dem Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) belastbare Daten über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland. Der Vorteil für teilnehmende Zahnärztinnen und Zahnärzte: Sie erhalten jedes Jahr nach der Erhebung einen Überblick über ihre eigene wirtschaftliche Lage im Vergleich zum Durchschnitt aller Praxen. Neu in diesem Jahr ist der Inflationsrechner.

Für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte und solche, die sich für eine Niederlassung interessieren, ist es sinnvoll, die finanziellen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Praxistätigkeit einschätzen zu können. Als fundierte Informationsquelle kann ihnen dabei das KZBV-Jahrbuch dienen, das sowohl in gedruckter Form als auch gratis als PDF-Download auf der Homepage der KZBV (www.kzbv.de) verfügbar ist. Angaben zu Einnahmen und Kosten einer Praxistätigkeit in einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft sind dort in dem Kapitel „Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen“ dargestellt.

Ferner gibt das Jahrbuch Einblick in die Arbeitszeiten von Zahnärztinnen und Zahnärzten, in die Praxisausstattung sowie in die Beschäftigtenstruktur der Praxen. Die Grundlage all dieser Daten bildet das ZäPP – eine jährliche Erhebung des Zi (Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung) im Auftrag der KZBV. Die vielfältigen Ergebnisse des ZäPP verwendet die KZBV außerdem für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf regionaler sowie Bundesebene wie auch für wissenschaftliche Analysen.

Für Praxen, die sich entschließen, an der ZäPP-Erhebung teilzunehmen, ergeben sich vielfältige Vorteile. Neben einer finanziellen Anerkennung erhalten Sie mit dem übersichtlichen Online-Berichtsportal zusätzliche Daten und Analysewerkzeuge, mit denen Sie die Rahmenbedingungen der eigenen Praxis analysieren und Ihre eigene Situation mit der Situation anderer Praxen vergleichen können. Dabei lassen sich die Daten und Kennzahlen je nach Fokus für die unterschiedlichsten Bezugseinheiten anzeigen, zum Beispiel die Ausgaben je Inhaber, die Ausgaben je Behandler oder auch der Einnahmen-Überschuss je Arbeitsstunde der Inhaber, je Behandlungsstuhl oder je GKV-Fall.

ZäPP geht in eine neue Runde

Das ZäPP startet wieder im September. Machen Sie mit, profitieren Sie von den Auswertungen und unterstützen Sie die Zahnärzteschaft! Neben einer finanziellen Anerkennung erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Online-Berichtsportal.

Ein Anwendungsbeispiel

Wie man das Berichtsportal für sich nutzen kann, zeigt ein Anwendungsbeispiel mit fiktiven Zahlen: Die Inhaberin einer Einzelpraxis in einer Großstadt hat den Eindruck, dass die Kosten ihrer Praxis auf ein sehr hohes Maß angewachsen sind. In ihren Augen läuft die Praxis zwar aktuell sehr gut, aber die Sorge bleibt, dass die hohen Aufwendungen sich mittelfristig negativ auf den Einnahmen-Überschuss auswirken. Bei einem schnellen Blick auf die Aufwendungen im KZV-Vergleich über alle Einzelpraxen zeigen sich in der Tat um 20 Prozent höhere Kosten als beim Durchschnitt. Eine erste Vermutung sind die im KZV-Vergleich deutlich höheren Mietkosten. Hier lohnt es sich, die detaillierteren Auswertungsmöglichkeiten zu nutzen: Der Bereich „Praxisräume“ des Portals liefert zusätzliche Informationen zu den Mietkosten. Als Vergleichsgruppe wählt sie hier nicht „alle Praxen der KZV“, sondern nur die städtischen Praxen: Es zeigt sich, dass die Praxis mit einem Quadratmeterpreis von zwölf Euro gut dasteht – im Durchschnitt bezahlen die städtischen Praxen sogar einen etwas höheren Preis pro Quadratmeter an Miete. Auch machen die Mietkosten lediglich 6,3 Prozent der gesamten Praxiskosten aus.

Was mit 41 Prozent allerdings ins Auge sticht, ist der hohe Personalkostenanteil. Auch hier bietet sich ein passgenauer Vergleich an: Sie wählt „Einzelpraxen mit angestellten Zahnärzten“ in ihrer KZV als Vergleichsgruppe aus und kann die Personalkosten zusätzlich auf die Bezugsgröße „Behandler“ ausgeben lassen. Doch auch hier schneidet ihre Praxis gut ab: Zwar sind die Personalkosten insgesamt im Vergleich recht hoch, doch verursacht jeder Behandler 14 Prozent niedrigere Personalkosten als die Vergleichsgruppe.

Im Berichtsportal ist der Praxisinhaberin zudem im Bereich „Finanzen“ die Grafik „Anteil Jahresüberschuss an Gesamteinnahmen“ aufgefallen. Diese zeigt die wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl der Umsatzrentabilität – auch dort ist der Kennwert ihrer eigenen Praxis mit 35 Prozent sehr gut und übertrifft deutlich die KZV-durchschnittliche Umsatzrentabilität.

Ihr wird klar, dass die absolute Höhe der Aufwendungen kein geeignetes Maß zur Beurteilung der Praxis ist, denn die Praxis ist effizient organisiert und profitiert durch die Beschäftigung von angestellten Zahnärzten von Skalenerträgen. Bei genauer Betrachtung kann sie die überdurchschnittlichen Aufwendungen der Praxis auf die hohe Anzahl an Behandlungen verbunden mit dem dazu notwendigen Materialeinsatz zurückführen. Zufrieden sieht sich die Inhaberin letztendlich in ihrer Arbeit bestätigt.

Wenn es darum geht, die eigene Praxis mit anderen Praxen zu vergleichen, können verschiedene Vergleichsdurchschnitte gewählt werden. Zur Verfügung steht nicht nur der Bundesdurchschnitt, sondern auch Vergleichsgruppen nach KZV-Gebiet, Fachgebiet, Praxisform, Einnahmenklasse oder Praxen mit und ohne angestellten Zahnärzten. Das Portal umfasst folgende Themenbereiche:

  • Inhaber und Personal: Anzahl der Behandler, Personalstruktur sowie Arbeitszeiten des Personals und der Inhaber

  • Praxisräume: Größe, Mietkosten und Anzahl der Behandlungsstühle

  • Patientenstruktur: Patientenzahl sowie Zusammensetzung nach GKV/PKV

  • GKV-Leistungen: Leistungsstruktur/Leistungsbereiche sowie Fallwerte

  • Finanzen: Einnahmen, Ausgaben sowie Umsatzrentabilität


Neu im Berichtsportal ist dieses Jahr der Inflationsrechner. Er zeigt Auswirkungen der Preisinflation, die sich erst auf die Energiepreise, mittlerweile aber auch auf die Material- und Personalkosten auswirkt. Zusätzlich wird die Deckelung der Einnahmenzuwächse infolge des aktuellen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes berücksichtigt.

So hilft Ihnen der Inflationsrechner

Berechnet wird, wie bei einem gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz die Gewinne aufgrund von Inflation und gesetzgeberischen Einschnitten schrumpfen. Auf Basis der individuellen Kostenstruktur werden Aussagen zum Wohlstandsverlust der eigenen Praxis im Vergleich zur durchschnittlichen Praxis getroffen.

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