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EU-Kommission zur Quecksilberverordnung

Zahnärzteschaft lehnt vorzeitiges Verbot von Dental-Amalgam ab

Dental-Amalgam soll laut EU-Kommission bereits Anfang 2025 verboten werden, „es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig“. © Charnsitr – stock.adobe.com
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Die Zahnärzteschaft lehnt den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-weites Verbot von Dental-Amalgam zu 2025 ab: Viele Gründe sprechen demnach für die Beibehaltung des Füllungsmaterials.

Die EU-Kommission hatte am 14. Juli in Brüssel ihren Vorschlag für eine Revision der geltenden EU-Quecksilberverordnung vorgelegt. Demnach soll die Verwendung von Amalgam bereits ab Januar 2025 nur noch in medizinischen Ausnahmefällen erlaubt sein. Auch die Herstellung in der EU und der Export in Drittstaaten sollen aus Umweltschutzgründen verboten werden. Das Europäische Parlament und der EU-Rat beraten dazu nach der Sommerpause. Unklar ist, ob das Verfahren bis zu den Europawahlen 2024 abgeschlossen werden kann.

Alternative Werkstoffe decken nicht alle Indikationen ab

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisiert den eiligen Vorstoß und fordert Korrekturen. Aus zahnmedizinischer Sicht sprächen zahlreiche Gründe für die Beibehaltung von Amalgam als Füllungsmaterial. Das im Amalgam enthaltene Quecksilber gehe mit Silber, Zinn und Kupfer eine feste intermetallische Verbindung ein und liege daher nur in gebundener, nicht umweltschädlicher Form vor. Das Material sei außerdem langlebiger als andere Füllungswerkstoffe und zeige Vorteile im mechanischen Verhalten. Die alternativen Werkstoffe könnten nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen abdecken, bilanziert die BZÄK.

Außerdem hätte ein generelles Amalgamverbot auch soziale Folgen, da alle verfügbaren Alternativmaterialien deutlich teurer sind. Darüber hinaus garantierten die Amalgamabscheider mittlerweile europaweit eine umweltverträgliche Nutzung des Werkstoffs. Schließlich würde Amalgam noch in vielen EU-Mitgliedstaaten in signifikantem Maß genutzt. Ein Verbot hätte hier deutliche Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung, kritisiert die BZÄK.

Die BZÄK und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begleiten den Prozess gemeinsam mit der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) seit Jahren intensiv. Gemeinsam hatten sie sich mit dem Council of European Dentists (CED) stets für den Erhalt des Werkstoffs ausgesprochen. Eigentlich sollte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden, inwiefern ein schrittweiser Ausstieg – vorzugsweise bis 2030 – möglich sei.

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