Bundeszahnärztekammer

Leitfaden und Musterdokumente zur Famulatur

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellt einen Leitfaden zum Ablauf der zahnärztlichen Famulatur sowie die dafür benötigten Musterformulare zur Verfügung.

Studierende der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde müssen künftig eine vierwöchige Famulatur nachweisen. Ablauf und Inhalt sind durch die Zahnärztliche Approbationsordnung Zahnärzte (ZApprO) vorgegeben. Für die Durchführung wird eine Vereinbarung getroffen. Die BZÄK stellt hier die entsprechenden Musterdokumente zur Verfügung.

Sie umfassen neben dem Leitfaden zum Ablauf eine Mustervereinbarung zur Durchführung und ein Musterzeugnis über die Famulatur. Sie sollen eine einheitliche Umsetzung in den Kammerbereichen gewährleisten. Ein detailliertes Muster-Anforderungsprofil für Famulaturpraxen stellt die BZÄK auf Nachfrage zur Verfügung.

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