Berliner Versorgungswerk verzeichnet deutliche Kapitalverluste
Das VZB spricht in dem Schreiben an seine rund 10.000 Mitglieder, zu denen auch die Brandenburger und die Bremer Kammermitglieder gehören, von „einer ernsten finanziellen Lage“. Grund seien unter anderem „für Rentenkassen unübliche, hochriskante und überproportionale Investments in Unternehmensbeteiligungen“ sowie „unzureichend oder gar nicht besicherte Darlehen an diese Beteiligungen und andere Unternehmen“. Wie hoch die Verluste ausfallen, werde derzeit vom neu besetzten Verwaltungsausschuss und drei Anwaltskanzleien geprüft.
„Wir können [...] zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass es zu spürbaren Einschnitten bei Ihren Rentenansprüchen und zu höheren Beiträgen kommt“, heißt es in dem Schreiben weiter. Bis zum Vorliegen des Jahresabschlusses 2024 würden keine Rentenanwartschaftsmitteilungen an die Mitglieder verschickt. Thomas Schieritz, Vorsitzender des VZB-Verwaltungsausschusses, bittet deshalb die Mitglieder, sich über die Website und das VZB-Mitgliederportal zu informieren.
ABV verweist auf Leitplanken für Kapitalanlagen
Die ABV, die die gemeinsamen Interessen aller 91 Versorgungswerke in Deutschland vertritt, weist darauf hin, dass sie allgemeine Regelungen für ihre Mitglieder aufgestellt habe, die strenge Vorgaben für die Kapitalanlagen und das Risikomanagement der Mitglieder enthalten. „Diese Leitplanken dienen dem Schutz von Kapitalanlagen und sollen verhindern, dass Fehlinvestitionen hinsichtlich Selektion, Mischung und Umfang getätigt werden“, betont Rudolf Henke, Vorstandsvorsitzender der ABV. Obwohl die 91 Mitglieder rechtlich nicht zur Einhaltung dieser Normen verpflichtet seien, richteten sich die meisten danach oder hätten mit der jeweiligen Aufsicht abgestimmte Regelungen. Für eine etwaige Kontrolle von Anlagestrategien oder gar von konkreten Anlagen durch die ABV gebe es allerdings keine Rechtsgrundlage, erklärt Henke auf der ABV-Website.
Neben diesen Leitplanken bietet die ABV nach eigenen Angaben ihren Mitgliedern auch „einen Stresstest, ein Konzept für Asset-Liability-Management-Studien sowie Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Gremienmitglieder und hauptamtliche Beschäftigte an, insbesondere in den Bereichen der professionellen Kapitalanlage, die eine Qualifizierung oder Weiterqualifizierung hinsichtlich wesentlicher Kenntnisse der Finanz- und Anlagepolitik ermöglichen“.
Gleichzeitig betont die ABV, dass bei Kapitalanlagen erfahrungsgemäß trotz aller Vorsorge und strengster Kontrollen durch interne Gremien und externe Aufsicht nicht vorhersehbare Entwicklungen in Wirtschaft und Finanzpolitik oder auch nicht absehbare negative Geschäftsentwicklungen bei den investierten Firmen eintreten können. „In der Regel werden solche Verluste durch die Erträge bei anderen Investments ausgeglichen. Für den Fall, dass dies in besonderen Situationen – zum Beispiel bei einer andauernden Immobilienkrise – nicht möglich ist, werden von allen Versorgungswerken Reserven vorgehalten, so dass die Verluste sich nicht unmittelbar auf Rentenleistungen und Rentenanwartschaften auswirken“, heißt es in der Mitteilung weiter.