Urteil des Bundesgerichtshofs

BGH hebt Urteil zu tödlicher Zahnbehandlung unter Vollnarkose auf

Martin Wortmann
Die Zahnsanierung eines 18-Jährigen unter Vollnarkose in Hamburg endete im Jahr 2016 tödlich. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss die beteiligte Zahnärztin nun doch mit einer Strafe rechnen.

Ihren Freispruch durch das Landgericht Hamburg hoben die Karlsruher Richter auf. Danach kann der zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Anästhesist auf eine mildere Strafe hoffen.

Der damals 18-jährige Patient hatte große Angst vor einer Zahnbehandlung. Trotz mehrerer defekter Zähne und großer Schmerzen hatte er sich jahrelang nicht behandeln lassen. Lachgas und Hypnose lehnte er ab, nur auf eine Behandlung unter Vollnarkose ließ er sich im Mai 2016 ein. „Er wollte während der Behandlung schlafen, er wollte nichts mitbekommen“, so die Zahnärztin.

Allerdings hatte der Patient auch eine umfassende Voruntersuchung nicht zugelassen. So stellte sich erst während der Behandlung heraus, dass die zunächst auf acht Stunden angesetzte Narkosedauer nicht ausreichte. Nach achteinhalb Stunden fiel die Sauerstoffsättigung ab, nach gut neun Stunden setzten die Ärzte einen Notruf ab. Der 18-Jährige starb kurz darauf im Krankenhaus an einem Lungenödem.

Im April 2024 sahen sich Zahnärztin und Anästhesist vor dem Landgericht Hamburg wieder. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen dort gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Demnach sei der Patient nicht ausreichend aufgeklärt worden, die Narkose nicht sachgemäß durchgeführt und der Rettungsdienst zu spät alarmiert worden.

Das Landgericht sah die Schuld hierfür allein beim Anästhesisten. Im Juli 2024 verurteilte es jenen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Die Zahnärztin wurde hingegen freigesprochen, da sie auf die Fachkenntnisse des Anästhesisten vertrauen durfte.

Das Landgericht muss den Fall erneut prüfen

Nach dem BGH-Urteil muss das Landgericht darüber nun nochmals verhandeln. Den Freispruch für die Zahnärztin hoben die Karlsruher Richter auf. Ihr hätte klar sein müssen, dass die Dauer der Behandlung und damit auch die der Narkose eigentlich gar nicht absehbar waren. Zudem habe das Landgericht nicht geprüft, ob sie den Anästhesisten ausreichend über den Fortgang der Behandlung und die voraussichtlich noch notwendige Narkosedauer informiert habe.

Für den Anästhesisten bestätigte der BGH den Schuldspruch, hob jedoch das Strafmaß auf. Grund ist, dass das Landgericht einen sogenannten Verbotsirrtum für möglich gehalten hatte. Das bedeutet, dass sich der Arzt über die bei einer so langen Narkose auch bei einem 18-Jährigen steigenden Risiken möglicherweise nicht bewusst war. Bei der Festsetzung der Strafe habe das Landgericht dies jedoch ohne weitere Erörterung nicht berücksichtigt. Daher muss das Landgericht auch dies nochmals prüfen.

Bundesgerichtshof
Az.: 5 StR 55/25
Urteil vom 13. August 2025

Landgericht Hamburg
Az.: 602 Ks 2/23
Urteil vom 12. Juli 2024

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