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Wir brauchen beim eHBA-Austausch eine Übergangslösung

Karl-Georg Pochhammer

Der Aufbau einer funktionalen Telematik-Infrastruktur (TI) ist bekanntermaßen eine Dauerbaustelle. Ist ein Problem gelöst, taucht schon das nächste auf. Mit einer vernünftigen Planung – unter ernsthafter Einbeziehung der späteren Nutzer –, realistischeren Zeitplänen und ausreichender Testung zur Fehlerbeseitigung wären viele dieser Baustellen einfacher zu handhaben, schneller zu beseitigen und würden am Ende auch zu besseren Ergebnissen führen. Ein Vorgehen, das wir bei den Projekten, die größtenteils in unserer Hand liegen (Stichwort Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – EBZ), erfolgreich praktizieren. Leider herrscht insbesondere in der Politik und in den Organisationen, in denen sie die Entscheidungshoheit hat, oft eine andere Denkweise vor.

Jüngstes Beispiel ist der anstehende Kartentausch in der TI. Grund dafür ist der verpflichtende Wechsel auf neue kryptografische Verfahren (von RSA 2048 zur stärkeren ECC 256-Verschlüsselung) im Jahr 2026. Diese Vorgaben ergeben sich aus dem sogenannten SOGIS-Kryptokatalog, der in der EU als Basis für die Empfehlungen zur Verwendung geeigneter Kryptoalgorithmen verwendet wird. Auf Druck unter anderem der KZBV konnte zwar erwirkt werden, dass die gematik in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei den Praxisausweisen (SMC-B) eine Übergangsfrist eingeräumt hat, um die damit verwendeten Anwendungen nicht zu gefährden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hält aber bislang bei den qualifizierten Signaturen der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) an der Frist fest.

Ab 2026 sind demnach für die Erstellung qualifizierter elektronische Signaturen (QES) nur noch kryptografische Methoden auf modernstem Stand zugelassen. Damit können Signaturkarten, die diese Technologie noch nicht integriert haben, nicht mehr verwendet werden, um zum Beispiel E-Rezepte zu signieren. Alle im Umlauf befindlichen G2-eHBAs müssen daher bis spätestens Ende Dezember 2025 ausgetauscht werden. Aktuell läuft die großangelegte Tauschaktion. Allerdings zeichnet sich ab, dass dieser Tausch nicht fristgerecht bei allen Betroffenen durchgeführt werden kann, da die Karten in der Regel nur mit Unterstützung durch einen Techniker in den Praxen aktiviert und korrekt in Betrieb genommen werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass etwa die medisign GmbH aufgrund eines Technologiewechsels erst Mitte Oktober mit dem Massentausch beginnen konnte und so die Zeit für den Wechsel in den Praxen immer knapper wird. 

Die KZBV fordert die Bundesregierung deshalb dringend dazu auf, eine Einigung mit der BNetzA zu erwirken, die RSA-QES im Gesundheitssektor über den 31. Dezember 2025 hinaus weiter zu dulden. Andernfalls ist die Handlungsfähigkeit von zig Praxen und auch Apotheken Anfang 2026 unverschuldet eingeschränkt. Die Folge wäre ein enormer Imageschaden für die TI, die gematik und auch das BMG, da zum Beispiel das Erstellen und Dispensieren von E-Rezepten davon abhängt und als einzig mögliches Ersatzszenario die Rückkehr zu Papier, also zu Muster 16, existiert. Das BMG muss daher endlich auf die BNetzA einwirken, um die Situation beim eHBA zu entschärfen. Darauf haben wir in den Gremien der gematik schon frühzeitig hingewiesen. An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir den Einsatz moderner und vor allem sicherer Verschlüsselungsverfahren natürlich begrüßen – dies muss allerdings in Abwägung mit dem Erhalt der Versorgungssicherheit betrachtet werden.

Die vorherige Bundesregierung zeichnete sich dadurch aus, dass sie wirklichkeitsfremde Zeitpläne aufstellte und daran trotz lauter Warnungen der Beteiligten unbeirrbar festhielt – gerne noch hinterlegt mit Sanktionsandrohungen bei Nichteinhaltung. Es wäre mehr als wünschenswert, wenn die aktuelle Regierung diese Fehler nicht wiederholt. Die Prozesse in der TI sind hochkomplex und die Erfahrung lehrt uns, dass die Zeitfenster zur Einführung neuer Prozesse und Technologien eher großzügiger bemessen sein sollten als zu kurz, um eine sichere Funktion gewährleisten zu können. Darauf weist die KZBV mit ihrer Expertise aus der Praxis immer wieder hin.

Dr. Karl-Georg Pochhammer
Stellvertretender Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Dr. Karl-Georg Pochhammer

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Universitäts str. 735
50931 Köln

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