Steuerfinanziertes System mit langen Wartezeiten
Ausgaben für das Gesundheitssystem
Nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags gab das Vereinigte Königreich 2022 kaufkraftbereinigt insgesamt 245,68 Milliarden Euro für das Gesundheitswesen aus. Pro Kopf waren das rund 3.650 Euro, was nahe am Pro-Kopf-Durchschnittswert der Europäischen Union lag (3.533 Euro).
Zahnmedizin im Vereinigten Königreich
Bevölkerung: 69,55 Millionen (2025)
47.553 Zahnärztinnen und Zahnärzte waren nach Angaben des General Dental Council (GDC) im September 2025 in Großbritannien registriert. Eine Registrierung bedeutet laut BDA allerdings nicht, dass die Zahnärzte tatsächlich aktiv im britischen System arbeiten.
Im Jahr 2023 gab es Schätzungen der BDA zufolge insgesamt etwa 11.651 Praxen in Großbritannien. Davon boten 8.564 NHS-Leistungen oder sowohl NHS- als auch Privatleistungen an. 3.087 Praxen boten 2023 ausschließlich Privatleistungen an.
Praxisbesitz: Nach den neuesten Statistiken für England sind 20 Prozent der Zahnärzte Praxisinhaber und 80 Prozent Partner in einer Gemeinschaftspraxis oder einem Praxisverbund.
Zugang zur Krankenversicherung
Das britische Gesundheitssystem basiert – anders als das deutsche – nicht auf dem Versicherungsprinzip. Für die Organisation des staatlichen Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung ist der nationale Gesundheitsdienst zuständig, der NHS. Dessen Leistungen sind für alle, die dauerhaft im Vereinigten Königreich leben, frei zugänglich. Die medizinische Versorgung übernimmt in Einrichtungen des NHS medizinisches Personal, das direkt beim NHS angestellt ist.
Finanzierung
Der NHS trägt sich zu etwa 80 Prozent aus Steuermitteln. Ein Teil der Ausgaben wird über Zuweisungen aus der Sozialversicherung bezahlt. Darüber hinaus tragen die Patientinnen und Patienten durch Zuzahlungen zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei.
Leistungen der Krankenversicherung
Die Leistungen des NHS sind grundsätzlich frei. Der konkrete Umfang der Leistungen unterscheidet sich regional, beinhaltet jedoch nach den Grundsätzen des NHS die notwendige ambulante und stationäre Versorgung im Krankenhaus sowie Behandlungen in einer Hausarztpraxis – auch im Fall einer Schwangerschaft. Der NHS bietet darüber hinaus Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen an, wobei die Patienten reisebedingte Impfungen selbst zahlen müssen. Der NHS übernimmt auch die Kosten für die medizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung, die Bereitstellung von Arzneimitteln sowie die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Für Krankengeld kommt indes nicht der NHS auf, sondern die Sozialversicherung.
Kostenbeteiligung
Die Britinnen und Briten müssen keine Beiträge zahlen, um Leistungen des NHS in Anspruch nehmen zu können. Für die nationale Sozialversicherung, die National Insurance, sind hingegen einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. An den Kosten bestimmter Leistungen müssen sich die Britinnen und Briten beteiligen, Zuzahlungen fallen in der Regel zum Beispiel für Arzneimittel, bestimmte augenärztliche Behandlungen sowie Hilfsmittel an.
Zahnärztliche Leistungen
Für medizinisch notwendige zahnärztliche Versorgungen durch den NHS müssen sich die Patienten ebenfalls mit Pauschalbeiträgen an den Kosten beteiligen. Die Höhe hängt von der Behandlung ab. Von der Zuzahlungspflicht sind – genauso wie bei Arzneimitteln – bestimmte Personengruppen ausgenommen. Dazu gehören Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Jugendliche unter 19 Jahren in einer Vollzeitausbildung, Menschen mit geringem Einkommen sowie Schwangere und Mütter bis zu zwölf Monate nach der Geburt eines Kindes.
Hausarzt als „Gatekeeper“
Patientinnen und Patienten schreiben sich in das Register einer Hausärztin oder eines Hausarztes ein ein. Dieser General Practitioner (GP) ist damit die erste Anlaufstelle im Krankheitsfall und überweist sie weiter an Fachärzte. Auch zu Krankenhäusern haben Patienten – außer im Notfall – keinen direkten Zugang.




