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Sichere Entsorgung von Altgeräten

Tipps im Umgang mit Elektroschrott

Christian Pfeifer, Abteilung Telematik der KZBV
Während ausgediente Haushaltsgeräte schnell bei Händlern oder kommunalen Wertstoff-Centern abgeladen werden können, müssen Zahnarztpraxen bei ihrer Praxis-IT genauer hinschauen. Denn wer Computer, Drucker & Co. ausmustert, entsorgt womöglich mehr als nur Elektroschrott.

Die blaue Glasflasche, der Kassenbon aus Thermopapier, der fettige Pizzakarton – schon beim Hausmüll kann die Mülltrennung knifflig sein. Bei Elektrogeräten steigt die Komplexität. Hier gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG. Es regelt, wie Geräte auf den Markt kommen, zurückgenommen und entsorgt werden. Die Details hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) auf stolzen 155 Seiten zusammengetragen. Es gibt also einiges zu beachten.

Vor dem Ausmisten müssen Zahnarztpraxen sich grundsätzlich fragen: Ist das zu entsorgende Altgerät ein Datenträger? Wenn ja, liegt es in der Verantwortung der Praxis, alle Daten sicher zu löschen.

Erst prüfen, dann alles richtig löschen

Bevor Geräte mit Datenträgern ausrangiert werden, sollten Praxen prüfen, welche Daten darauf gespeichert sind. Werden diese noch benötigt, hilft eine Sicherheitskopie. Regelmäßige Back-ups der für den Praxisbetrieb wichtigen Daten sind ohnehin Pflicht. Abhängig von der Aktualität der letzten Datensicherung kann vor der Entsorgung ein weiteres Back-up sinnvoll sein. Ist das geklärt, kann gelöscht werden.

Wichtig ist, dass richtig gelöscht wird. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in der Sache vor Missverständnissen. Viele verbreitete Löschmethoden würden keinen ausreichenden Schutz bieten. Der geleerte Papierkorb auf Desktop-Betriebssystemen ist ein Klassiker, aber selbst das Formatieren eines Datenträgers sei oftmals nicht sicher. Vorsicht gelte auch bei beim Werks-Reset – je nach Gerät könne es sein, dass nur das Inhaltsverzeichnis zurückgesetzt wird, nicht aber die gespeicherten Inhalte.

Richtig löschen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt, wie sich Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen lassen. Auf der Themenseite finden sich eine Übersicht über sichere und weniger sichere Löschmethoden sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die gängigen Betriebssysteme.

Deshalb rät das BSI, die Daten mit einer speziellen Software zu überschreiben. Erst dann seien sie zuverlässig gelöscht. Zahnarztpraxen können das selbst erledigen. Sicherer als Selbermachen ist aber ein zertifiziertes Löschverfahren. Professionelle Dienstleister löschen die Daten fachgerecht und bestätigen die Löschung.

Im Zweifel hilft der Hammer

Ist ein Datenträger defekt oder soll das Gerät endgültig aus dem Verkehr gezogen werden, empfiehlt das BSI die physische Vernichtung. Dabei ist Gewaltanwendung ausdrücklich erlaubt: „Richten Sie bei der physischen Zerstörung möglichst maximalen Schaden am Speichermedium an.“ So bestehen Festplatten aus mehreren übereinander angeordneten Magnetscheiben. Werden die beschädigt oder verbogen, hätten selbst Spezialisten kaum noch Chancen, Daten wiederherzustellen. Bei USB-Sticks müssten die einzelnen Speicherchips zerstört werden.

Die physische Vernichtung von Datenträgern bietet laut BSI einen hohen Schutz gegen Datenmissbrauch. Im Zweifel also Schutzkleidung an und Hammer raus. Alternativ kann auch ein Dienstleister beauftragt werden, der den Datenträger oder gleich das ganze Gerät fachgerecht und datenschutzkonform „schreddert“, inklusive Nachweis.

Nicht nur der Praxis-PC speichert Daten. In einer Zahnarztpraxis können viele Geräte sensible Daten enthalten: Drucker und Scanner speichern Dokumente, medizinische Geräte Untersuchungsdaten und Netzwerkgeräte Konfigurations- und Logdaten. Auf diesen Datenträgern können Patientendaten, Finanzinformationen oder Passwörter liegen. Damit nichts übersehen wird, hilft ein vollständiges Inventar der Praxis-Hardware. Wird ein Gerät ausgemustert, zeigt die Liste sofort, welche Geräte vor der Entsorgung nochmal genauer betrachtet werden sollten. Auf ihrer Seite zur IT-Sicherheit hat die KZBV eine Muster-Inventarisierung bereitgestellt.

Der korrekte Entsorgungsweg

Erst wenn alle Daten sicher gelöscht sind, ist das Altgerät schrottreif. Wie es entsorgt wird, regelt das ElektroG. So müssen Batterien und Akkus vor der weiteren Behandlung ausgebaut werden. Seit Januar 2026 gilt an kommunalen Sammelstellen deshalb ein Thekenmodell: Fachpersonal nimmt die Altgeräte entgegen, einfach abstellen ist nicht mehr erlaubt.

Dass der Elektroschrott den korrekten Entsorgungsweg nimmt, liegt in der Verantwortung des Nutzers, also hier der Zahnarztpraxis. Klar sein sollte, dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören. Wohin welches Gerät kommt, hängt vor allem von der Geräteklasse ab. Unterschieden wird zwischen Geräten für private Nutzer (Business-to-Consumer, B2C) und solchen für den gewerblichen Einsatz (Business-to-Business, B2B), wobei B2B-Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Damit gelten viele Geräte, zum Beispiel auch Computer, Bildschirme oder Drucker, formal als B2C-Geräte, auch wenn sie in der Praxis genutzt werden.

B2C-Geräte können kostenlos bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Auch Händler müssen Altgeräte zurücknehmen. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter nehmen sie unentgeltlich an. Größere Geräte müssen Händler beim Kauf eines vergleichbaren neuen Geräts ebenfalls kostenlos zurücknehmen. Der Dienstleister, bei dem die IT-Geräte gekauft wurden, übernimmt also in der Regel auch die Entsorgung der Altgeräte.

Bei B2B-Geräten kann die Entsorgung aufwendiger sein. Kommunale Sammelstellen scheiden als Anlaufstelle aus. Stattdessen greift die Produktverantwortung des Herstellers. Vor allem bei neueren Geräten sind sie zur Rücknahme verpflichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag mit der Praxis eine andere Regel vorsieht oder wenn es sich um ein historisches Altgerät handelt. Als historisches Altgerät gelten Geräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden sind. In solchen Fällen muss die Praxis die Entsorgung selbst organisieren. Das Gerät muss dann an eine zertifizierte Anlage übergeben oder über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden. Manche Hersteller nehmen solche Geräte jedoch freiwillig zurück.

Deshalb empfiehlt es sich bei B2B-Geräten immer, zuerst den Hersteller zu kontaktieren. Das gilt auch für medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, die infektiös sein können. Solche Geräte fallen nämlich nicht unter das ElektroG und müssen grundsätzlich über zertifizierte Anlagen oder spezialisierte Entsorgungsbetriebe entsorgt werden.

So finden Sie einen zertifizierten Entsorger

Wer ein zertifiziertes Unternehmen für die Entsorgung von Elektroaltgeräten sucht, wird bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) fündig. Auf der Website steht ein Verzeichnis zugelassener Betriebe bereit. Die Stiftung wurde vom Umweltbundesamt mit zentralen Aufgaben beim Vollzug des Elektrogesetzes (ElektroG) beauftragt.

Bei TI-Geräten greift die sichere Lieferkette

Bei Konnektoren und Kartenterminals ist die Entsorgung hingegen vergleichsweise einfach geregelt. Sie läuft über die sogenannte sichere Lieferkette. Anbieter und Servicepartner sind verpflichtet, die TI-Geräte zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Ganz ohne Zutun der Praxen geht das aber auch nicht: Vor der Rücksendung müssen Konnektoren und Kartenterminals außer Betrieb genommen werden.

Das kann bei beiden Geräten durch ein Werks-Reset erfolgen, was in diesem Fall ausreichend ist, um die gespeicherten Daten, wie die Verbindungsdaten, sicher zu löschen. Bei den Kartenterminals müssen zudem die Kartenslots gecheckt werden. Heilberufsausweise (HBA) und Praxisausweise dürfen auf gar keinen Fall im Gerät verbleiben. Auch die Gerätekarte (gSMC-KT) muss entfernt werden. Ist sie noch gültig, kann sie in einem anderen Terminal weiterverwendet werden. Ist sie abgelaufen, muss sie zerstört werden.

Ist die TI-Technik vorbereitet, kann sie zurückgesendet werden. Hersteller und Servicepartner haben hierzu Retourprozesse eingerichtet, die den Praxen die Rückgabe erleichtern sollen.

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