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Bereitschaftsdienstreform in Niedersachsen

Eine Blaupause für den Bund?

Wie vielerorts in Deutschland stand auch in Niedersachsen der ärztliche Bereitschaftsdienst aus organisatorischen und personellen Gründen unter Druck. Um Patientenströme besser zu steuern und unnötige Arztkontakte zu vermeiden, beschloss die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) eine Reform des Bereitschaftsdienstes und gründete 2025 „KVN.akut“.

Eine zentrale Veränderung betrifft den medizinischen Fahrdienst: Seit Juli 2025 übernimmt ihn ein Dienstleister: die Johanniter-Unfall-Hilfe. Sie stellt sämtliches dafür notwendiges Personal. Für die Mitglieder der KVN entfällt dadurch der verpflichtende fahrende Bereitschaftsdienst. Der Sitzdienst ist davon nicht betroffen.­

„Mit dem Wechsel zur Freiwilligkeit möchte die KVN die Niederlassung attraktiver machen“, erklärt ein Sprecher der KVN auf Anfrage. Mitglieder können sich freiwillig bei den Johannitern anstellen lassen, um Bereitschaftsdienste zu leisten. „Die Vergütung hängt von den Verträgen mit den Johannitern ab. Dazu können wir keine weiteren Angaben machen“, so der Sprecher. „Die ärztlichen Leistungen werden selbstverständlich nach EBM vergütet.“

Der erste Kontaktpunkt bleibt die 116117

Finanziert wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst weiterhin aus Mitgliedsbeiträgen. Mit der Reform ist die Bereitschaftsdienstumlage von 0,5 auf 0,75 Prozent des Honorarumsatzes gestiegen.

Auch unter KVN.akut bleibt die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die 116117, der erste Kontaktpunkt für alle, die nach Praxisschluss medizinische Hilfe benötigen. Speziell geschulte Fachkräfte nehmen dort eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung (SmED) vor und leiten den Fall anschließend an den Telemedizin-Dienstleister der KVN, das Unternehmen TeleClinic, weiter.

Im Bereitschaftsdienst sehen aktive Ärztinnen und Ärzte den Fall mitsamt SmED-Einschätzung in einer Anfrageliste und entscheiden über die weitere Behandlung. Sie haben auch die Möglichkeit, ein E-Rezept oder eine elektronische Krankschreibung auszustellen. Die Telekonsultation soll innerhalb von 30 Minuten nach der Ersteinschätzung erfolgen, um Mehrfachanrufe bei der 116117 sowie das Ausweichen auf die Notrufnummer 112 zu verhindern. Aktuell beträgt die durchschnittliche Wartezeit laut KVN 10,6 Minuten.

Für die Reform wurde Niedersachsen in acht neue Bereitschaftsdienstsektoren aufgeteilt. Der Fahrdienst rückt von insgesamt 15 regionalen Dienststellen aus. Während einer Schicht sind 24 Gesundheitsfachkräfte und zwölf Ärztinnen und Ärzte der Johanniter im Einsatz. Vor der Reform waren es 86 Ärztinnen und Ärzte in 75 Bereitschaftsdienstbereichen.

Die Patienten sind meistens sehr zufrieden

Aus Sicht der Berufsorganisation läuft der Bereitschaftsdienst nach der Umstellung sehr gut. „Bei den Planungen hatten wir kalkuliert, dass wir 50 Prozent der Anrufer telemedizinisch abschließend versorgen können. Tatsächlich konnten wir – Stand Februar 2026 – 83 Prozent der Anrufer ohne Fahrdienstalarmierung versorgen“, teilt ein KVN-Sprecher auf Anfrage mit.

Im Schwerpunkt gehe es bei der ­Telemedizin um ärztliche Beratung. In 14 Prozent der Fälle sei zusätzlich ein E-Rezept und in 1,74 Prozent der Fälle eine elektronische Krankschreibung ausgestellt worden. In 17 Prozent der Fälle kam der Fahrdienst der Johanniter für einen Hausbesuch zum Einsatz. „Die Patientenzufriedenheit, die wir abfragen, liegt durchschnittlich bei über vier von fünf Punkten“, fügt der Ärztesprecher hinzu.

Die Telekonsultation über TeleClinic erfolgt ausschließlich durch in Niedersachsen tätige Ärztinnen und Ärzte, betont die KVN. Wer an einer Mitarbeit im Bereitschaftsdienst interessiert sei, könne sich bei TeleClinic registrieren. So ermögliche KVN.akut es Ärztinnen und Ärzten, telemedizinische Behandlungen flexibel in den eigenen Alltag zu integrieren. „Wer teilnehmen will, kann sich jederzeit einloggen – ganz ohne feste Schichten oder eine vorgeschriebene Zahl an Fällen“, so der ­Sprecher. Bisher haben sich laut KVN rund 100 Ärztinnen und Ärzte registriert.

Aktuell reiche das aus, um die telemedizinischen Konsultationen zu bestreiten, teilt die KVN mit. Im August 2025 seien im Tagesschnitt 24 KVN-Mitglieder auf der Plattform aktiv gewesen, der Höchstwert habe bei 57 gelegen.

Die KV Bayern hatte im Jahr 2022 gegen das Unternehmen TeleClinic vor dem Sozialgericht München geklagt. Im April 2025 untersagte das Gericht dem Unternehmen dann unter anderem, Patientinnen und Patienten zur Registrierung zu verpflichten oder eine eigene Patientenakte über sie anzulegen. TeleClinic wurde zudem ­verpflichtet, die freie Arztwahl zu gewährleisten. Das Unternehmen darf von teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten kein Nutzungsentgelt erheben, das allein auf den abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen basiert, und es darf keine Abrechnungsziffern speichern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen TeleClinic gibt es keine Bedenken

„Die erstrittenen Unterlassungsansprüche der KV Bayern sind auf unsere Zusammenarbeit mit der TeleClinic nicht übertragbar“, kommentiert der Sprecher der KVN die Geschehnisse. So agiere die TeleClinic in Niedersachsen nicht in Konkurrenz zum Sicherstellungsauftrag der KVN und biete keine eigenen telemedizinischen Leistungen an. Vielmehr stelle sie den freiwillig am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten – im Auftrag der KVN – die nötige telemedizinische Infrastruktur zur Verfügung. Mit dem Plattformbetreiber sei allerdings vertraglich vereinbart, dass die telemedizinische Behandlung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens erfolgen müsse und die TeleClinic, sollten nicht genügend KVN-Mitglieder online sein, selbst Ärztinnen und Ärzte stellen müsse.

In Niedersachsen bestehe auch nicht das Problem, dass die TeleClinic für die einzelnen Ärztinnen und Ärzte ­abrechnet oder in unzulässiger Weise Abrechnungsdaten erhebe und speichert. „Auf die in der PVS beziehungsweise der Arztdokumentation gespeicherten Daten über Patientinnen und Patienten hat die TeleClinic keinen Zugriff“, stellt der Sprecher klar. „Das reine Zurverfügungstellen der technischen Plattform durch die TeleClinic in Niedersachsen schließt auch das nach Ansicht des Sozialgerichts München unzulässige Anlegen einer digitalen ­Patientenakte aus.“

Telemedizinische Projekte anderer KVen

Die KV Thüringen hat gemeinsam mit verschiedenen Krankenkassen, darunter AOK Plus und TK, das digitale Versorgungsangebot „TeleArzt“ ins Leben gerufen. Es richtet sich an Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Speziell qualifizierte medizinische Fachangestellte kommen zu ihnen nach Hause und nehmen notwendige Untersuchungen wie Blutdruckmessung, EKG oder Blutzuckerbestimmung vor. Sie dürfen auch den Zustand chronischer Wunden überprüfen. Im Vorfeld wurden von ärztlicher Seite die diagnostischen und anamnestischen Voraussetzungen für eine Teilnahme am TeleArzt geprüft. Die beim Hausbesuch erhobenen Daten werden an die zuständige Hausarztpraxis übermittelt und dort ausgewertet. Anschließend entscheidet der Arzt oder die Ärztin über die weitere Therapie. Wenn es erforderlich ist, kann via Tablet auch eine Videosprechstunde stattfinden.

Die KV Baden-Württemberg (KVBW) bietet Patientinnen und Patienten über die Plattform „docdirect“ die Möglichkeit einer medizinischen Ersteinschätzung rund um die Uhr. Dazu wurde eine bereits bestehende Online-Sprechstunde mit dem Patientenservice 116117 und dem telemedizinischen Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) verknüpft. Über die digitale Versorgungsplattform können Hilfesuchende klären, ob sie sich sofort in ärztliche Behandlung begeben sollten oder ob ein Mittel aus der Hausapotheke fürs Erste reicht. Mit docdirect will die KVBW Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene lotsen.

Die KV Sachsen-Anhalt (KVSA) hat das Modellprojekt „Telemedizinische ­Einheit Augenheilkunde Salzwedel“ (TEAS) gestartet. Am Beispiel der Augenheilkunde soll erprobt werden, wie sich die fachärztliche Versorgung in einem unterversorgten ländlichen Gebiet stärken lässt. Dazu hat die KVSA in Salzwedel eine Praxis für Augenheilkunde eingerichtet, die sie auch betreibt. Vor Ort ist aber kein Facharzt, sondern nichtärztliches Personal, das alle nötigen medizinischen Daten erhebt und im Praxisverwaltungssystem sowie einer speziellen Datenmanagementsoftware lokal abspeichert. Zu einem späteren Zeitpunkt an einem Ort ihrer Wahl greifen dann die mit dem Projekt kooperierenden Augenärztinnen und Augenärzte auf die Werte zu, stellen ihren Befund und legen die weitere Versorgung fest.

Die KV Bayern (KVB) hat im Februar 2026 ein zweijähriges Modellprojektzur Erprobung einer Videosprechstunde in ausgewählten Pflegeeinrichtungen zu Zeiten des Bereitschaftsdienstes abgeschlossen. Traten bei einer Bewohnerin oder einem Bewohner in diesem Zeitraum akute Beschwerden auf, wählte sich die zuständige Pflegefachkraft über die bereits länger bestehende KVB-Plattform DocOnLine ein. Dort findet eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung statt und eine Steuerung in die passende Versorgung. Falls eine Medikamenteneinnahme indiziert ist, kann die befugte Pflegekraft nach Anweisung der Ärztin beziehungsweise des Arztes auf einen der Pflegeeinrichtung im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellten Medikamentenkoffer zugreifen. Die Medikamenteneinnahme wird per Videosprechstunde ärztlich überwacht. Anschließend übermittelt DocOnLine der Pflegeeinrichtung eine schriftliche, ärztliche Therapieempfehlung.

Ihre Reform des Bereitschaftsdienstes kann sich die KVN sehr gut als Blaupause für Teile der Notfallreform vorstellen, die zurzeit auf Bundesebene in Arbeit ist. „Auch der Ausbau der 116117 und der Telemedizin könnte für die Terminplanungen innerhalb eines wie auch immer gearteten Primärarztsystems hilfreich sein, besonders im Hinblick auf eine Ersteinschätzung der Patientinnen und Patienten“, heißt es aus der KVN.

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