CGM Dentalsysteme

Die Digitalisierung schreitet voran in der dentalen Praxis

Praxismanagement
2021 hat die Digitalisierung auf dem Gesundheitsmarkt einen deutlichen Schub erfahren: Seit Juli sind die Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodontitis im Rahmen der neuen PAR-Richtlinie in Kraft getreten und zum 1. Oktober startete die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis. (Zahn)-Ärzte übermitteln Krankschreibungen ab jetzt digital an die Krankenkassen. Ärzte übermitteln Krankschreibungen ab jetzt digital an die Krankenkassen. Langfristig entsteht durch die digitalen Anwendungen das Potenzial, Praxisabläufe einfacher und effizienter zu gestalten – und damit ein Mehrwert für alle Beteiligten. Kurzfristig stehen Dentalteams aber vor neuen Herausforderungen im Praxisalltag. Die CGM Dentalsysteme unterstützen dabei als verlässlicher Partner – und stellen passende digitale Lösungen für die neuen Anforderungen bereit. Ebenfalls unter den Neuerungen bei den Software-Profis: die CLICKDOC-Videosprechstunde und die InfoDental-App.

PAR-Richtlinie: CGM Z1.PRO-Module, ERLEICHTERN die Umsetzung 

Mit dem 1. Juli ist die neue PAR-Richtlinie in der Praxis angekommen – wodurch Zahnarztpraxen zur Bekämpfung der zahnmedizinischen Volkskrankheit Parodontitis Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die sich auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand befinden. Neben den neuen Therapiemethoden können Praxen die Leistungen auch entsprechend abrechnen. Doch die Neuerungen machen komplexe Umstellungen an der Praxissoftware notwendig, von denen bereits viele im 4. Quartal zur Verfügung stehen. Zu Beginn der Parodontitis-Behandlungsstrecke steht die Anamnese. Mit dem CGM Z1.PRO Anamnesebogen steht dafür das ideale Patientenbindungsmodul bereit. Er ist das zentrale Werkzeug, um wichtige Informationen vom Patienten zu erhalten und schafft einen komfortablen Einstieg in die parodontale Dokumentation. Zudem stellt das Tool datenschutzrechtliche Anforderungen sicher und sorgt für Konformität der Datensätze.

Um die neue PAR-Behandlungsstrecke in der Planung abzubilden, wurde nicht nur der PAR-Planungsdialog verändert, sondern auch an die neuen Vorgaben angepasst: Der Behandlungsbedarf ab 4mm für das geschlossene Verfahren (AITa/b) bzw. 6mm für das offene Verfahren (CPTa/b) wird erkannt und die Leistungen berechnet. Bei einer Messung mit Nachkommastellen wird der Wert immer auf den nächsthöheren vollen aufgerundet. Je nach Anzahl der Messstellen kann zum Zahn auch gleich der Blutungsindex (BOP) eingetragen werden. Zur Leistung ATG kann direkt aus der Planung die erforderliche Dokumentation hinterlegt und gespeichert werden. Zur Leistung MHU können unter Zuhilfenahme des Z1-Prophylaxe-Moduls die Patientenaufklärung und Mundhygienedokumentation erfolgen. Nach Eintrag des Blutungs- und Plaque-Index kann der erhobene Mundhygienestatus gespeichert und für den Patienten können eine Motivationsgrafik und die erhobenen Befunddaten ausgedruckt und mitgegeben werden. Der neue Parodontalstatus (Staging und Grading), der zu jeder PAR-Planung erhoben werden muss, kann gleich aus dem Planungsdialog heraus aufgerufen werden. Je nach Einstufung des Stagings (Stadium I bis IV) und des Gradings (Grad A–C) werden Anzahl und Frequenz der nachfolgenden UPT (Unterstützende Parodontitis Therapie) ermittelt und auch in den Planungsdialog übernommen. Darüber hinaus wurde eine Integration der neuen PAR-Leistungen (4, MHU, ATG, AITa/b, CPTa/b, BEVa/b) und der UPT-Leistungen (UPTa-g) vorgenommen. Und auch in Sachen Abrechnung hat sich etwas getan: Die Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt in Teilschritten: Die erstmalige Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt nach Abschluss der AIT-Maßnahmen in einem eigens dafür vorgesehenen Abrechnungsdialog. Und die Abrechnung der UPT-Leistungen nach Abschluss der antiinfektiösen bzw. chirurgischen Maßnahmen in der sich daran anschließenden UPT-Phase (je nach Grad der Einstufung A, B, C) wurde integriert. In Kürze soll darüber hinaus das Erstellen von PAR-Plänen gemäß der Richtlinie für Versicherte nach §22a SGB V möglich sein.

Vereinfachter Workflow: Start frei für die eAU

Muster 1 war gestern – die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird seit dem 1. Oktober von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sukszessive abgelöst. Die eAU –als einer der wichtigen Bausteine des neuen TI-Kommunikationsstandards KIM – soll den zeitaufwändigen Prozess mit Papierbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung in absehbarer Zeit spürbar verschlanken. Daten von Versicherten können so wesentlich schneller, sicherer und ohne Medienbrüche an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt werden. Im extra dafür angepassten CGM-Modul ist das Ausfüllen denkbar einfach gestaltet, es kann qualifiziert signiert und direkt über KIM versendet werden – übrigens auch mehrere als Stapelsignatur und -versendung. ICD-10 Codes zur Bestimmung der Diagnose können wahlweise aus dem speziell für die Zahnmedizin reduzierten Katalog „ICD-10 GM Auszug Zahnmedizin“ oder „Freitextdiagnose“ entnommen werden. Die Historie erlaubt einen detaillierten Überblick, sowohl über stornierte, erstellte als auch versendete eAU. Übrigens: Auch ein Papierdruck der eAU-Daten auf Basis des Stylesheets ist nach wie vor jederzeit möglich – wahlweise im DIN A5 oder DIN A4-Format. 

CLICKDOC – digitale Kommunikationsplattform 

Im Zuge des Voranschreitens der Digitalisierung im Gesundheitswesen und sicher auch den durch Corona bedingten Kontaktbeschränkungen geschuldet, werden digitale und kontaktlose Dienste, wie etwa die Videosprechstunde oder digitale Rezepte, aber auch Online-Terminvereinbarungen, von Patienten nicht nur angenommen, sondern zunehmend stärker nachgefragt. Für Zahnarzttermine, die nicht im direkten Kontakt mit dem Patienten stattfinden müssen, gibt es seit dem 1. Oktober 2020 neue BEMA-Positionen für die Videosprechstunde, die Videofallkonferenz und das Telekonsil. Das bietet sich zum Beispiel für die Besprechung von Heil- und Kostenplänen oder Implantat-Planungen an. Auch das Angebot einer Online-Terminvergabe kann den Workflow einer Praxis vereinfachen, indem das telefonische Anrufaufkommen reduziert wird. CGM hat alle für die digitale Patientenkommunikation notwendigen Module – von Videosprechstunde über Online-Terminbuchung bis hin zum App-Verordnungscenter – auf einer technischen Plattform kombiniert: Mit CLICKDOC erhalten Nutzer so eine integrierte Gesamtlösung. Immer mehr Heilberufler nutzen das neue Angebot. So haben sich etwa allein bei der CLICKDOC-Videosprechstunde der CGM bereits 70.000 Nutzer – von Zahnärzten bis zu Krankenhäusern – registriert. Jede Woche finden hier rund 200.000 Videosprechstunden statt, die jeweils etwa 10 Minuten dauern. Die Videosprechstunde erfolgt verschlüsselt und datenschutzkonform. Bei der Terminbuchung mittels CLICKDOC wird der gebuchte Termin automatisch in das CGM-Zahnarztinformationssystem übernommen. Zudem können Patienten sich per E-Mail an ihren Termin erinnern lassen, was zugleich die Leerzeiten der Praxis durch versäumtes Erscheinen der Patienten zu minimieren hilft.

Endspurt für die neue CGM InfoDental App

Ortsunabhängig auf wichtige Daten und Informationen zurückgreifen zu können, ist für junge Erwachsene heute nicht mehr wegzudenken. Um dies für Studierende und angehende Zahnärzte auch für den beruflichen Alltag zu ermöglichen, entwickelt die CGM Dentalsysteme derzeit eine Lösung: Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, denn noch in diesem Jahr wollen die Koblenzer Softwarespezialisten eine ihrer neuesten Entwicklungen, die kostenlose CGM InfoDental App für Studierende und Zahnärzte abschließen. Damit steht eine Plattform zur Verfügung, auf der Nutzer vom Partnernetzwerk der CGM und von spannenden Entwicklungen der Koblenzer Innovationsschmiede, von Erfahrungsberichten aus den Praxen und News aus den Universitäten profitieren können. Ganz praktisch hilft die Möglichkeit der Hinterlegung von Vorlesungsplänen oder der Dokumentation und Archivierung von Testaten dabei, das Studium besser und übersichtlicher zu planen. Zahnärztinnen und Zahnärzte finden in der neuen App Entscheidungshilfen bei der Planung ihrer Praxisausstattung und der beruflichen Zukunft.

Die App bietet eine Assistentenbörse, ergänzende Fortbildungsangebote und Online-Seminare der CGM Dentalsysteme, individuelle Informationen der jeweiligen Klinik bzw. ihrer Abteilung sowie Informationen zu Themen wie Hygiene oder Praxisübernahme. Auch übergeordnete Bereiche, wie etwa wichtige Hinweise zur Telematikinfrastruktur oder die Verfügbarkeit eines Updates, können ganz einfach per Push-Nachricht an die User bzw. Praxisinhaber übermittelt werden. Doch beim Status quo soll es nicht bleiben – denn die CGM Dentalsysteme denken wieder einen Schritt voraus: Als zentrales Informationssystem für Studierende und Praktizierende soll die CGM InfoDental App mit den Erfahrungen ihrer Nutzer kontinuierlich wachsen und sich immer stärker an deren Bedürfnissen orientieren. 

2021 hat die Digitalisierung auf dem Gesundheitsmarkt einen deutlichen Schub erfahren. Die CGM Dentalsysteme unterstützen dabei und stellen passende digitale Lösungen für die neuen Anforderungen bereit.

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