126 Kooperationsverträge in Rheinland-Pfalz
Ziel der Kooperationsverträge ist, ältere und pflegebedürftige Patienten in den Heimen zu betreuen, um Zahnerkrankungen zu vermeiden oder um sie frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Kooperationsverträge decken derzeit rund ein Viertel der Pflegeheime in Rheinlnad-Pfalz ab. Stein: "Die Kooperationsverträge erleichtern es Zahnärzten wie Heimen, die Behandlung vor Ort zu organisieren und durchzuführen. Ich bin zuversichtlich, dass sich nach und nach immer mehr Zahnärzte und Heime für eine Kooperation entscheiden - im Sinne ihrer Patienten."
Bundesweit gibt es inzwischen 2.444 Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Seit 1. April 2014 können Zahnärzte und Pflegeheime Kooperationsverträge schließen. Basis ist eine Rahmenvereinbarung, die zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der Pflegeorganisationen geschlossen wurde. Grundlage der Rahmenvereinbarung und der Kooperationsverträge ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz, in dem der Gesetzgeber den§ 119b SGB V zur ambulanten Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen neu fasste.