1.365 Beamte beanspruchen pauschalen GKV-Zuschuss
Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz spricht von einem erfolgreichen Modell: Trotz der Nachfrage sind auch die Kosten weitaus geringer als anfänglich geschätzt: Derzeit betragen sie aufs Jahr hochgerechnet knapp 3,7 Millionen Euro – anstatt der ursprünglich veranschlagten 5,8 Millionen.
Entlastet werden Beamte mit vielen Kindern, geringem Verdienst oder Vorerkrankungen
„Durch das Hamburger Modell haben die Hamburger Beamtinnen und Beamten eine echte Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung", sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks dazu. "Von der Einführung der pauschalen Beihilfe profitieren vor allem diejenigen, die sich die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung nicht leisten können: Beamtinnen und Beamten mit vielen Kindern, einem geringen Verdienst oder Vorerkrankungen. Diese Menschen haben wir finanziell spürbar entlastet.“
Im August 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe eingeführt. Davor wurden Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung stark belastet, denn sie bekamen – je nach Familienstand und Status – nur zwischen 50 und 70 Prozent ihrer Arztrechnungen als Beihilfe bezahlt, den Rest mussten sie über eine private Krankenversicherung abdecken. Sie konnten sich zwar gesetzlich absichern, mussten aber – anders als Angestellte – den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen. Das war nur für wenige attraktiv.
Diese Gerechtigkeitslücke in der Krankheitsversorgung wollte das Hamburger Modell schließen: Entscheidet sich ein Beamter für das neu eingeführte Angebot, wird grundsätzlich die Hälfte der Versicherungsbeiträge als Beihilfe gewährt – egal, ob gesetzlich oder privat versichert.
Die pauschale Beihilfe ist nur für neue Beamte möglich
Die pauschale Beihilfe als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung können wegen der bundesgesetzlichen Regelungen im Mitgliedsrecht der GKV ausschließlich neue Beamte in Anspruch nehmen - und solche, die sich auch schon in der Vergangenheit freiwillig gesetzlich versichert haben. Dem Hamburger Beispiel sind mit Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen vier weitere Bundesländer gefolgt. Auch in weiteren Bundesländern gibt es Pläne, das Modell zu übernehmen