14 Monate Haft für 7 zu viel gezogene Zähne
Das Landgericht Stendal sprach den 42-Jährigen am Mittwoch der Körperverletzung schuldig und verhängte zudem ein zweijähriges Berufsverbot. Der Mann hatte einer Patientin insgesamt elf Zähne gezogen.
Nur mit vier davon habe die Patientin bei der Operation unter Vollnarkose rechnen müssen, entschied das Gericht. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Zahnarzt zuvor schon einmal wegen 20 zu Unrecht gezogener Zähne bei einem anderen Patienten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.