200 Kooperationsverträge in Sachsen
Mit den Kooperationsverträgen zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sieht sich die KZV Sachsen auf gutem Weg. Seit 2014 besteht in Sachsen diese vertragliche Möglichkeit, wie der KZV-Vorsitzende Dr. Holger Weißig betont. Zusätzlich sind viele Zahnärzte in Eigeninitiative auch ohne einen solchen Vertrag in den Pflegeeinrichtungen präsent.
Neben den Patienten profitieren auch die Pflegenden von der Zusammenarbeit, heißt es aus der Kammer Sachsen dazu: Ihr Wissen um das Thema Mundhygiene steige, Pflegekräfte würden bei Bedarf zudem intensiver geschult und mit Materialien unterstützt.