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5.000 Ärzte aus dem Ausland

sg
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Tausende Ärzte aus dem Ausland können seit vergangenem Jahr in Deutschland arbeiten. Möglich macht dies ein neues Gesetz, das das Verfahren zur Überprüfung ausländischer Abschlüsse beschleunigt und transparenter gestaltet.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2012 rund 5.100 Abschlüsse von Medizinern anerkannt, die nicht hierzulande erworben wurden. Damit stellen die Ärzte nicht nur den überragenden Teil in der Gruppe der Gesundheitsberufe mit mehr als 6.800 Anerkennungen, sondern auch unter allen Qualifikationen, berichtet die FAZ: Unter den fast 7.500 Anerkennungen seien zwei Drittel Ärzte. Insgesamt wurden dem Blatt zufolge rund 11.000 Anträge eingereicht. Davon wurden etwas mehr als 500 abgelehnt, über den Rest war bis zum Jahresende noch keine Entscheidung gefallen.

Ein Gesetz gegen den Fachkräftemangel

Die Verfahren wurden dabei erstmals nach einem neuen Bundesgesetz durchgeführt, das im April in Kraft trat. "Die hohe Zahl von vollständigen Anerkennungen ist sehr erfreulich", zitierte das Blatt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Das Gesetz sei "ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs". Vergleichszahlen zu den Vorjahren gebe es allerdings nicht. Ziel des Gesetzes ist, jedem Antragsteller das Recht auf ein überschaubares Verfahren zu sichern, an dessen Ende klar ist, ob die im Ausland erworbene berufliche Qualifikation auch in Deutschland gültig ist oder nicht.

Schluss mit der behördlichen Warteschleife

Zuvor hätten Bewerber oft jahrelang in behördlichen Warteschleifen verbracht. Bis es zu einer Entscheidung kam, hätten sie sich oft umorientiert, oder die Kenntnisse waren veraltet. Auch die Koppelung der Anerkennung an eine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft sei mit dem Gesetz aufgehoben worden. Seit April könne damit etwa auch ein türkischer Arzt eine Approbation in Deutschland erhalten. 

Allerdings sind mit dem Bundesgesetz nicht alle Probleme gelöst. Für viele Berufe sind Länderregelungen nötig. Bislang haben dem Bericht zufolge jedoch nur Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland solche Gesetze in Kraft gesetzt. 

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