Verordnung zur Änderung der ZApprO veröffentlicht
Die Verordnung beinhaltet Änderungen und Anpassungen, die die Ausbildung und Zulassung von Zahnärzten und Zahnärztinnen betreffen, um die Qualität der zahnärztlichen Versorgung zu verbessern und den Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Die Verordnung betrifft hauptsächlich die Studienbedingungen und die Prüfungsmodalitäten für angehende Zahnärzte und Zahnärztinnen, es gibt jedoch auch einige Regelungen, die sich auf bereits zugelassene Zahnärzte beziehen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Übergangsbestimmungen.
Die wichtigsten Regelungen für Studierende
Elektronische Einreichung: Anträge auf Zulassung und die Übermittlung von Unterlagen können nun auch elektronisch erfolgen, um die Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies bedeutet, dass Studierende ihre Dokumente nicht mehr physisch einreichen müssen, sondern digital übermitteln können.
Übergangsbestimmungen: Sie wurden eingeführt, um den Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Studierende genügend Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Prüfungsmodalitäten: Sie wurden präzisiert, insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Dauer der Prüfungen. Dies betrifft sowohl den ersten, zweiten als auch den dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Ziel ist, die Prüfungen praxisgerechter und transparenter zu gestalten.
Studienleistungen: Bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits Gegenstand einer Prüfung waren und endgültig nicht bestanden wurden, werden nicht anerkannt. Dies soll verhindern, dass Studierende mehrfach dieselben Prüfungen ablegen müssen, ohne Fortschritte zu erzielen.
Fächergruppen: Die Regelungen zu den Fächergruppen wurden präzisiert, um eine klarere Struktur und bessere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Dies betrifft die Zuordnung von Fächern zu bestimmten Gruppen und die entsprechenden Prüfungsanforderungen.