6 Prozent der EU-Bürger können eine notwendige zahnärztliche Behandlung nicht wahrnehmen
Wie Eurostat meldet, war unter den EU-Ländern der Anteil der Menschen mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlicher Versorgung in Griechenland (27,1 Prozent), Lettland (16,5 Prozent) und Rumänien (16,2 Prozent) am höchsten. Am niedrigsten war er in Malta (0,4 Prozent), Deutschland (0,9 Prozent) und Kroatien (1,1 Prozent).
Wer arm ist, ist ungleich stärker betroffen
Die Eurostat-Daten zeigen, dass der Anteil der von Armut bedrohten Menschen unter den Betroffenen mit 13,7 Prozent deutlich höher war als der Anteil der nicht von Armut bedrohten Menschen mit 5,1 Prozent. Ein ähnliches Muster ließ sich demzufolge in allen EU-Ländern beobachten.
Die größten Unterschiede bei der Meldung ungedeckten Bedarfs an zahnärztlicher Versorgung stellte Eurostat in Rumänien fest: 43,5 Prozent der von Armut bedrohten Personen mussten demnach auf eine Zahnarztbehandlung aus obigen Gründen verzichten, verglichen mit 12,6 Prozent bei den nicht armutsgefährdeten Personen – dies entspricht einer Differenz von 30,9 Prozentpunkten.
Auch in Griechenland gaben 52,8 Prozent der von Armut bedrohten Bürger an, dass sie eine notwendige Zahnarztbehandlung nicht durchführen lassen konnten verglichen mit 22,7 Prozent bei den nicht armutsgefährdeten Personen – das ist eine Differenz von 30,1 Prozentpunkten. Große Unterschiede waren laut Eurostat auch in Lettland (24,5 Prozentpunkte) und Portugal (20,5 Prozentpunkte) erkennbar.
Im Gegensatz dazu verzeichneten Deutschland (1,3 Prozentpunkte), Malta (1,5 Prozentpunkte) und Polen (1,7 Prozentpunkte) die geringsten Unterschiede zwischen den Anteilen ungedeckter zahnmedizinischer Versorgungsbedarfe bei Menschen mit und ohne Armutsrisiko.
Die Daten spiegeln den ungedeckten Bedarf an zahnärztlicher Versorgung aufgrund finanzieller Gründe, langer Wartelisten oder der Entfernung wider. Zahnärztliche Versorgung bezieht sich auf individuelle Gesundheitsleistungen, die von Zahnärzten und Kieferorthopäden oder unter deren direkter Aufsicht erbracht werden. Die Daten beziehen sich auf die Selbsteinschätzung einer Person, ob sie in den letzten 12 Monaten eine Untersuchung oder Behandlung benötigte, diese aber nicht erhielt oder nicht in Anspruch nahm. Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Union.