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Rechtslage in Deutschland

Ist eine Beziehung am Arbeitsplatz okay?

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Praxis
Liebe am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt – und wann wird es kritisch?Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel erläutert den rechtlichen Hintergrund.

„In Deutschland sind Affären oder Beziehungen im Job grundsätzlich Privatsache“, sagt Görzel, der auch Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ im VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte mit Sitz in Stuttgart ist.

Das ergebe sich aus Artikel 2 Grundgesetz: „Jeder darf frei über sein Privatleben entscheiden. Eine Pflicht, die Beziehung beim Chef oder der Chefin offenzulegen, gibt es nicht“, erklärt Görzel und verweist in dem Zusammenhang auf den US-amerikanischen Einzelhandelskonzern Walmart, der 2005 in Deutschland mit dem Versuch scheiterte, ein Beziehungsverbot für Mitarbeiter einzuführen. „Ein generelles Verbot ist also unzulässig“, betont Görzel.

Wo liegen die Grenzen?

Doch auch wenn die Liebe im Büro erlaubt ist, gelte: „Die Arbeitsleistung darf nicht leiden.Der Betriebsfrieden muss gewahrt bleiben“, hält der Anwalt fest. Das heißt: Keine Zärtlichkeiten oder Streitereien am Arbeitsplatz, keine Nutzung der Firmen-E-Mail für Liebesbriefe und keine Bevorzugung des Partners bei Projekten oder Beförderungen.

Welche Konsequenzen drohen bei Fehlverhalten?

Wird die Grenze überschritten, kann der Arbeitgeber reagieren. Typische Maßnahmen seien:

  • Abmahnung bei Störungen des Betriebsfriedens

  • Versetzung bei Interessenkonflikten

  • Kündigung in seltenen, schweren Fällen

Besonders heikel sind laut Görzel Beziehungen zwischen Führungskräften und Untergebenen, denn hier drohten Interessenkonflikte und Vorwürfe von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigung. Görzel: „Arbeitgeber dürfen dann durchgreifen – im Extremfall sogar mit Kündigung der Führungskraft.“

Was tun bei ungerechten Konsequenzen?

Arbeitgeber müssen demnach Fehlverhalten nachweisen. Oft sei das schwierig – etwa, wenn es um Projektvergaben geht. Betroffene Arbeitnehmer haben Görzel zufolge diese Rechte:

  • Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)

  • Rechtliche Schritte einleiten, wenn Abmahnung oder Kündigung ungerechtfertigt sind.

  • Gerichtliche Klärung, wenn der Betriebsfrieden nicht nachweislich gestört wurde.

Fazit: Liebe ja – Rechtsbruch nein

„Eine Beziehung am Arbeitsplatz ist in Deutschland erlaubt – solange sie Arbeit und Betriebsklima nicht stört“, bilanziert Görzel. Komme es doch zu Konflikten, sollte man seine Rechte kennen.

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