Ärzte machen weniger Fehler
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft haben im Jahr 2015 bundesweit insgesamt 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.751). Es lag in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.252). Das geht aus der neuen Statistik der BÄK hervor.
Davon wurde in 1.774 Fällen ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren der Statistik zufolge Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 358 Fällen lag ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
Die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle hat sich zwischen den Jahren 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht, meldet die BÄK weiter. Im stationären Sektor wurden 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt.