Bundesärztekammer legt Eckpunkte zur Krankenhausreform vor

Ärztlichen Sachverstand dringend einbinden

pr
Die Krankenhausreform muss zügig und mit dem nötigen Sachverstand umgesetzt werden, fordert die Bundesärztekammer (BÄK) in einem Eckpunktepapier. Dazu müsse ärztliche Expertise dringend eingebunden werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) reagierte mit einem Eckpunktepapier auf eine Gesprächsrunde zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform, die gestern stattgefunden hatte. In der Runde sollten strittige Themen behandelt werden. In ihrem Papier kritisierte die BÄK die von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Klinikreform. Die Reform müsse zügig und mit dem notwendigen Sachverstand umgesetzt werden, fordern die Ärzte in dem Papier. Dazu müsse der sektorenübergreifende medizinisch-fachliche Sachverstand und das ärztliche Versorgungswissen mit einbezogen werden.

Weiter sei eine Harmonisierung der aktuell sehr heterogenen Krankenhauspläne der Bundesländer überfällig. Dabei müssten die Länder regionale Besonderheiten berücksichtigen können, ohne die notwendige Verbindlichkeit in Frage zu stellen, heißt es. Eine weitere wichtige Forderung ist die Stärkung der ärztlichen Weiterbildung auf allen geplanten Leistungsstufen. Der Zuschnitt der künftigen Leistungsgruppen müsse möglichst weitgehend an die Systematik der ärztlichen Weiterbildungsordnung angepasst werden.

Nicht nur auf „Level-Ii-Kliniken“ fokussieren

Bei den Krankenhausstrukturen spricht sich die BÄK für eine sinnvoll gestufte Krankenhausversorgung mit Leveln aus. Die Level eigneten sich allerdings nicht als primäre Planungsinstrumente, weil sie den regional gewachsenen Strukturen nicht hinreichend gerecht werden könnten. Als starre Bundesschablonen würden sie Entwicklungsprozesse mehr behindern als unterstützen.

Die Reform müsse ferner die sektorenverbindende Versorgung stärken, betont die BÄK weiter. Dazu seien Konzepte zu entwickeln, die sich nicht nur – wie in den bisherigen Empfehlungen der Regierungskommission – auf die kleinen Versorgungseinheiten (sogenannte „Level-Ii-Kliniken“) fokussieren. Substanzielle Fortschritte in der Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Sektor sind stattdessen auf allen Versorgungsebenen erforderlich.

Im Vorfeld des Bund-Länder-Gesprächs waren am Montag neue Eckpunkte zur Krankenhausreform aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekannt geworden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Ländern darin entgegengekommen. So dürften die Länder bei den Leistungsgruppen mitentscheiden. Auch orientierten sich die neuen Planungen an einem Konzept aus Nordrhein-Westfalen sowie an den vorhandenen Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Reaktionen auf Eckpunkte des BMG sind gemischt

Nach Informationen der Zeitung sollten laut der BMG-Eckpunkte fast zwei Drittel aller Kliniken Grundversorger im sogenannten Level 1 werden, 1.111 von 1.719 Standorten. Aber mehr als ein Viertel – 472 Häuser – sollten der Regel- und Schwerpunktversorgung dienen. Das sei mehr, als die Bundesländer, die Träger und die Krankenhausverbände befürchtet hätten. Diese Level 2 genannte Versorgungsstufe gelte als Rückgrat für die stationäre Behandlung. Oberhalb der Level-2-Einrichtungen rangierten laut FAZ nur noch Maximalversorger wie Unikliniken. Von diesen Level-3-Häusern seien 136 geplant.

Fachkreise zeigten unterschiedliche Reaktionen auf die Eckpunkte des Ministeriums. Sie seien eine gute Basis für die Reform, weil sie eine enge Verknüpfung der Krankenhausplanung mit der Finanzierung auf Basis bundeseinheitlich definierter Leistungsgruppen vorsehen, hieß es aus dem AOK-Bundesverband. Allerdings sei wichtig, dass sich die Versorgungsaufträge für die Kliniken und die daran gekoppelten Vorhaltepauschalen am Bedarf der Bevölkerung orientierten.

Aus Sicht des Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen müsse das Reformziel sein, die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung zu gewährleisteten und hochspezialisierte Eingriffe in spezialisierteren Zentren zu konzentrieren. Und Christian Karagiannidis, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin, verteidigte die geplante Einteilung der Kliniken nach Versorgungsstufen oder Leveln. Es wäre fatal, wenn die Bundesländer diese ablehnen würden, betonte er laut Medienberichten.

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