Einführung der Telematikinfrastruktur

AfD fordert Fristverlängerung

pr
Die AfD hat die Bundesregierung aufgefordert, die Frist zur Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern. Die angedrohte Kürzung der Vergütung soll vorerst ausgesetzt werden.

In dem Antrag der Gesundheitspolitiker der AfD-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung wie folgt aufgefordert:

  • Sie soll die Verpflichtung der Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zur Einführung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte erneut, bis zum 31.12.2019, verlängert werden. Eine Verlängerung der Frist sei bereits per Verordnung bis zum 31.12.2018 erfolgt.

  • Auch die angedrohte Kürzung der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen für eine Fristüberschreitung soll so lange ausgesetzt werden, "bis eine lückenlose und unproblematische Beschaffung und Installation der nötigen Gerätschaften durch die hierzu Verpflichteten möglich ist", heißt es in dem Antrag.

Die Entwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sei als Projekt schon seit 2004 in der Vorbereitung, führt die Partei in ihrer Begründung an. Trotz frühzeitig aufkommender Bedenken zu einer zügigen Umsetzung habe die Politik auf gesetzliche Fristen gesetzt, die aus planerischen und technischen Gründen nicht einzuhalten waren. Dies habe dazu geführt, dass die Fristsetzung für die Einführung bereits verlängert werden musste.

Als marktwirtschaftliche Voraussetzung sollten mehrere Anbieter der erforderlichen Geräte zu Verfügung stehen, meint die AfD dazu. Die Befürchtung, dass sonst eine monopolistische Preisgestaltung möglich würde, sei in diesem Zusammenhang von der ärztlichen Selbstverwaltung sowie vonseiten der Ärzte geäußert worden.

In der Begründung heißt es weiter: "Obwohl diese und weitere Schwierigkeiten absehbar waren, werden mit der Verpflichtung dieses System einzuführen, die betroffenen Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen ohne Not mit einer Strafbestimmung ermahnt, wobei die Voraussetzung zur Erfüllung nicht gegeben war und bis heute nicht besteht. Solange der nötige Konnektor und der "E-Health"-Kartenleser oder gegebenenfalls weitere benötigte Gerätschaften nicht innerhalb einer kurzen Lieferfrist und zu angemessenen Preisen beschafft und ohne weitere Kosten oder unzumutbaren Aufwand an die gängige Praxissoftware angeschlossen werden können, ist eine gesetzliche Androhung von Honorarkürzungen für die Betroffenen unangemessen und nicht zu rechtfertigen. Einer gesetzlichen Verpflichtung muss die Erfüllbarkeit gegenüberstehen."

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