Als Student Steuern sparen
Generell gilt: Ob und wie Aufwendungen für das Studium wie Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur, Auslands- oder Praxissemester steuerlich geltend gemacht werden können, ist im Wesentlichen abhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder eine Zweitausbildung handelt.
In der Online-Broschüre"Steuer und Studium spezial"macht der Bund der Steuerzahler darauf aufmerksam, dass sich das Finanzamt an den Kosten für ein Erststudium nur eingeschränkt beteiligt: Es können maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Wer aber schon eine Lehre oder ein Studium hinter sich hat, bei dem gilt das Studium als Zweitausbildung und die Kosten können steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden.
Weitere Inhalte der Broschüre: